Tarifordnung Fernwärme wird für weiteren Ausbau der Wärmenetze aktualisiert
Der Stadtrat hat aufgrund gestiegener Kosten den Preis für die Wärmelieferung der Kehrichtverwertungsanlage (KVA) an die Fernwärme erhöht. Als Folge steigt der Arbeitspreis der Fernwärme. Zudem hat er die Technischen Bedingungen für den Anschluss an das Fernwärmenetz angepasst. Der neue Fernwärmetarif gilt ab Oktober 2025.
Im Hinblick auf den Ausbau und Betrieb der städtischen Wärmeversorgung hat der Stadtrat mehrere Beschlüsse gefasst. Zum einen will er die Kosten zwischen den Eigenwirtschaftsbetrieben «Kehrichtverwertung» und «Fernwärme» weiterhin verursachergerecht verrechnen. Zu diesem Zweck erhöht er den Preis für die Wärmelieferung der KVA an die Fernwärme von 20 auf 25 Franken pro Megawattstunde. Dieser sogenannte Transferpreis beinhaltet die Kosten für die Wärmelieferung an die Fernwärmeversorgung. Die Kosten entstehen unter anderem durch Bau und Betrieb der Anlagen, welche die Wärme aus der Abfallverwertung für die Fernwärmeversorgung aufbereiten.
Verschiedene Gründe führen zum Anstieg. Dazu gehört der notwendige saisonale Ausgleich der Abfallmengen. Im Sommer fällt mehr Abfall an, währenddem im Winter am meisten Fernwärme benötigt wird. Aus diesem Grund hat die KVA neu ein Abfall-Ballenlager eingerichtet, um im Winter genügend Wärme aus dem Verbrennungsprozess für die Fernwärme bereitstellen zu können. Dies führt einerseits zu erheblichen Zusatzkosten. Andererseits trägt das Vorgehen dazu bei, Spitzendeckung durch fossile Energien einzusparen und so die Ökologie zu verbessern. Zudem ist der Preis für die Wärmelieferung der KVA seit 2017 nicht mehr an die Teuerung angeglichen worden, die um 8,5 Prozent gestiegen ist.
Arbeitspreis Fernwärme steigt wegen Energieankauf
Die Erhöhung des Preises für die Wärmelieferung der KVA wirkt sich direkt auf den Arbeitspreis Fernwärme aus. Dieser beinhaltet im Wesentlichen die Kosten für den Energieankauf der Fernwärmeversorgung. Der Arbeitspreis Fernwärme für die Kundengruppe Standard steigt aus diesen Gründen von 4,9 Rp. auf 5,4 Rp. pro Kilowattstunde (kWh). «Trotz dieser Erhöhung ist der Fernwärmepreis in Winterthur immer noch deutlich günstiger als in Zürich, Basel, Dietikon oder Bern», ordnet Stadtrat Stefan Fritschi ein.
Rücklauf-Temperatur wird gesenkt zugunsten der Netzeffizienz
Als weiteren Beschluss hat der Stadtrat die Technischen Bedingungen betreffend Rücklauf-Temperatur geändert. Der Stadtrat hat entschieden, dass die Rücklauf-Temperatur ab Oktober ganzjährig 50 statt 70 Grad Celsius betragen soll. Dadurch können die Leistung des Fernwärmenetzes insgesamt gesteigert und gleichzeitig die Wärmeverluste des Verteilnetzes weiter gesenkt werden (siehe Kasten). Die Fernwärmekundschaft hat eine Übergangsfrist bis Ende 2035 für eine Anpassung oder den Ersatz von bestehenden Wärmetauschern. Ist der Wärmetauscher zu diesem Zeitpunkt jünger als 25 Jahre, verlängert sich die Frist, bis die 25 Jahre abgelaufen sind. Die entsprechenden Wärmetauscher werden innerhalb dieser Frist voraussichtlich ohnehin die Lebensdauer erreicht haben.
Rechnungsbeispiel Preisvergleich der Fernwärme |
Warum ist die Rücklauf-Temperatur wichtig? Je tiefer die Rücklauf-Temperatur, desto effizienter die Fernwärmeversorgung: Die Energie aus der Abfallverwertung wird neu auch mittels einer Wärmepumpe genutzt. Diese Wärmepumpe hat einen höheren Wirkungsgrad, wenn die Rücklauf-Temperatur kälter ist. Auch das Fernwärmenetz kann mit dieser Rücklauf-Temperatur effizienter betrieben werden. Wenn das heisse Wasser stärker abgekühlt wird, wird ihm mehr Wärme entzogen. Durch die grössere Temperaturentnahme muss weniger Wasser durch die Leitungen gepumpt werden. Dies führt zu einer Stromeinsparung. Eine tiefere Rücklauf-Temperatur senkt somit die Wartungs- und Energiekosten der Fernwärmeversorgung. Gleichzeitig ist der Ausnützungsgrad der KVA-Abwärme gesamthaft höher. Konkret bedeutet dies, dass die begrenzt vorhandene klimafreundliche Gebäudewärme für mehr Anschlüsse reicht. |