Keine höheren Eintrittspreise für Auswärtige
Auswärtige sollen höhere Eintrittspreise für sportliche und kulturelle Institutionen bezahlen als Winterthurer:innen. So lautet die Forderung einer Motion, die dem Stadtrat im Februar übergeben worden ist. Zwar erkennt der Stadtrat das Anliegen einer fairen Lastenverteilung, sieht jedoch in der geforderten flächendeckenden Preisdifferenzierung keinen zielführenden Weg. Auch widerspricht das Begehren Winterthurs Verständnis, eine lebendige Kultur- und Sportstadt für alle zu sein. Aus diesem Grund beantragt der Stadtrat dem Parlament, die Motion als nicht erheblich zu erklären.
Die Sport- und Kulturangebote der Stadt kosten heute für Personen aus Winterthur gleich viel wie für jene einer anderen Gemeinde. Eine im Februar eingereichte Motion will das nun ändern. Gefordert wird eine neue Grundlage, um die Winterthurer:innen bei der Festsetzung der Eintrittspreise für sportliche und kulturelle Institutionen und Anlässe bevorzugen zu können. Dies solle für alle städtischen Betriebe gelten, für welche die Stadt die Eintrittspreise festlegt, so zum Beispiel für die Freibäder, die Eishalle Deutweg, das Münzkabinett oder für das Natur- bzw. Gewerbemuseum.
Der Stadtrat versteht das Anliegen, betont jedoch, dass Kultur und Sport in Winterthur bewusst als offene, zugängliche Angebote für alle konzipiert sind – unabhängig vom Wohnort. Als urbanes Zentrum mit regionaler Ausstrahlung fördert Winterthur Teilhabe, Vielfalt und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Eine Preisgestaltung nach Wohnsitz würde diesem Grundverständnis der Stadt widersprechen. Zudem wäre die Umsetzung einer solchen Tarifstruktur mit erheblichen administrativen und technischen Herausforderungen verbunden. Heute liegt weder eine datenschutzkonforme Lösung zur flächendeckenden Wohnsitzkontrolle vor, noch wäre eine solche innert nützlicher Frist realisierbar.
Im Sportbereich bestehen für Vereine bereits heute differenzierte Regelungen bei den Mietpreisen von zum Beispiel Sporthallen. Zudem wird im Rahmen der laufenden Revision des Gebührenreglements geprüft, ob bei Einzeleintritten punktuell wohnsitzabhängige Preisstrukturen sinnvoll und umsetzbar wären. Im Kulturbereich hingegen ist eine Preisdifferenzierung nach Wohnort unüblich – sowohl national als auch international. Sie würde dem Ziel eines offenen, diskriminierungsfreien Zugangs zu Kulturangeboten widersprechen und stünde im Konflikt mit dem Förderauftrag der Stadt.
Auch aus Sicht von Winterthur als Tourismusdestination wäre eine solche Preisgestaltung problematisch. Die Stadt profiliert sich als gastfreundliche Kulturstadt mit regionaler und überregionaler Ausstrahlung. Ein abschreckendes Preissignal gegenüber auswärtigen Besuchenden würde diesem Anspruch widersprechen und könnte negative Auswirkungen auf das Image und die lokale Wertschöpfung haben.
Vor diesem Hintergrund hält der Stadtrat eine systematische Preisdifferenzierung nach Wohnsitz weder für verhältnismässig noch für zukunftsweisend. Er beantragt dem Stadtparlament deshalb, die Motion für nicht erheblich zu erklären.