Heirat

Es freut uns, dass Sie heiraten wollen. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Voraussetzungen, den Ablauf und die rechtlichen Fragen rund um Ihre Eheschliessung.

Voraussetzungen für die Ehe

Um in der Schweiz heiraten zu können, müssen Sie beide volljährig und urteilsfähig sein, dürfen nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Partnerschaft mit einer Drittperson leben, und es darf kein enges Verwandtschaftsverhältnis zwischen Ihnen bestehen.

→ Die Details sowie den Ablauf zur Prüfung dieser Voraussetzungen finden Sie im Service «Ehevorbereitungsverfahren».

Güterstand und Name nach der Heirat

Name nach der Heirat

Schweizer Namensrecht

Sie können nach der Heirat Ihren bisherigen Namen behalten oder den Namen Ihrer Partnerin bzw. Ihres Partners als gemeinsamen Familiennamen wählen. Ein klassischer Doppelname aus beiden Namen (z. B. «Müller Huber») ist im Zivilstandsregister nicht mehr möglich. Ein sogenannter Allianzname mit Bindestrich (z. B. «Müller-Huber») bleibt im Alltag erlaubt und kann auf Antrag im Pass und in der Identitätskarte eingetragen werden – er wird jedoch nicht ins Zivilstandsregister eingetragen.

Sie entscheiden über Ihre Namensführung im Rahmen des Ehevorbereitungsverfahrens.

Namensrecht bei ausländischen Staatsangehörigen

Die Regelungen sind je nach Nationalität verschieden. Wir beraten sie gerne im Ehevorbereitungsverfahren. 

Güterstand

Der Güterstand regelt, wem das Vermögen während der Ehe gehört und wie es bei Scheidung oder Todesfall aufgeteilt wird. Ohne besonderen Ehevertrag gilt automatisch die Errungenschaftsbeteiligung. Möchten Sie einen anderen Güterstand vereinbaren (z. B. Gütertrennung oder Gütergemeinschaft), wenden Sie sich an ein Notariat Ihrer Wahl. Das Zivilstandsamt bietet hierzu keine Beratung an.

Ablauf der Eheschliessung

Die Eheschliessung in der Schweiz erfolgt immer in zwei Schritten:

Zuerst reichen Sie ein Gesuch für ein Ehevorbereitungsverfahren beim Zivilstandsamt ein. In diesem Verfahrensschritt erscheinen Sie persönlich vor dem Zivilstandsamt. 

Danach folgt die offizielle Trauung.

→ Den detaillierten Schritt-für-Schritt-Ablauf, alle Fristen und Formulare finden Sie im Service «Ehevorbereitungsverfahren». 

Ihren Wunschtermin buchen Sie online. Nutzen Sie dazu den Service «Trautermin online reservieren».

Kosten

Die Gebühren für das Ehevorbereitungsverfahren und die Trauung sind unterschiedlich. Sie hängen unter anderem von allfälligen Übersetzungen oder Beglaubigungen ausländischer Dokumente ab.

Wenn Sie heiraten, ändert sich die Art, wie Sie besteuert werden. Hier alle Informationen dazu: 

Trauzeug:innen

Bei der Trauung müssen zwei volljährige und urteilsfähige Trauzeug:innen anwesend sein. Sie bestimmen selbst, wer das ist. Sie teilen uns deren Namen beim Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens mit. Ihre Trauzeug:innen müssen die gewünschte Trausprache verstehen und am Trautag einen gültigen Pass oder eine gültige Identitätskarte vorweisen.

Religiöse oder freie Trauung

In der Schweiz wird die Ehe rechtsgültig ausschliesslich zivil, vor dem Zivilstandsamt, geschlossen. Eine religiöse oder freie Zeremonie ist freiwillig und darf erst nach der zivilen Trauung stattfinden. Für die religiöse Trauung benötigen Sie in der Regel eine Eheurkunde – erkundigen Sie sich bei Ihrer Pfarrperson oder Ihrer Religionsgemeinschaft.

Heirat im Ausland

Möchten Sie im Ausland heiraten oder haben Sie bereits im Ausland geheiratet und möchten die Ehe in der Schweiz eintragen lassen, gelten besondere Verfahren:

Schweizer Staatsangehörige:r 

Sie erkundigen sich vorab beim Zivilstandsamt am gewünschten Heiratsort im Ausland, welche Dokumente aus der Schweiz mitzubringen sind. Falls die ausländischen Behörden ein Ehefähigkeitszeugnis verlangen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Für die Informationen zur Namensführung wenden Sie sich bitte ans Zivilstandsamt. Die entsprechenden Dokumente müssen vor der Eheschliessung unterzeichnet werden.

Nach der Trauung übermitteln Sie die ausländischen Eheurkunden der Schweizer Vertretung im betreffenden Land. Diese leitet sie zur Anerkennung und Eintragung an die zuständige Aufsichtsbehörde in Ihrem Heimatkanton weiter.

Ausländische Personen aus Winterthur

Melden Sie Ihre Heirat im Ausland auf der Einwohnerkontrolle.

Benötigte Papiere:

  • Eheschein (auf Deutsch oder mit einer deutschen Übersetzung)
  • Ausländerausweis

Häufige Fragen

Muss ich in Winterthur wohnen, um hier zu heiraten?

Nein. Das Ehevorbereitungsverfahren führen Sie am Wohnsitz einer der beiden Verlobten durch. Die Trauung selbst können Sie am Ort Ihrer Wahl in der Schweiz durchführen lassen.

Erhalte ich durch die Heirat das Schweizer Bürgerrecht?

Nein. Heiraten Sie eine:n Schweizer Staatsangehörige:n, erhalten Sie das Bürgerrecht nicht automatisch. Sie können aber ein vereinfachtes Einbürgerungsverfahren durchlaufen.

Was muss ich nach der Heirat erledigen?

Ihren neuen Zivilstand sowie einen allfälligen Namenswechsel melden Sie Ihrem Arbeitgeber, Ihrer Bank und Ihren Versicherungen. Bei einer Namensänderung lassen Sie auch Identitätskarte, Pass und Führerausweis anpassen.

Für diesen Inhalt zuständig

Zivilstandsamt

Zivilstandsamt
Pionierstrasse 7
8400 Winterthur

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