Ehevorbereitungsverfahren

Service nutzen

Wer in Winterthur heiraten möchte, muss vor der Trauung das Ehevorbereitungsverfahren durchlaufen. Dabei prüft das Zivilstandsamt, ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eheschliessung erfüllen:

  • Sie haben das 18. Altersjahr zurückgelegt und sind urteilsfähig.
  • Sie sind nicht bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft mit einer Drittperson.
  • Zwischen Ihnen und Ihre:m Verlobten besteht kein enges Verwandtschaftsverhältnis (z. B. zwischen Geschwistern).

Das Ehevorbereitungsverfahren steht verschieden- wie gleichgeschlechtlichen Paaren offen und ist Voraussetzung für jede Trauung – ob im Zivilstandsamt Winterthur oder andernorts.

Zuständig ist das Zivilstandsamt am Wohnsitz einer der beiden Verlobten. Wohnen Sie beide im Ausland, ist das Zivilstandsamt zuständig, das die Trauung durchführt.

Vorgehen

1. Trautermin reservieren 

Reservieren Sie Ihren Trautermin in Ihrem Wunschtraulokal. Sie können dies frühestens 12 Monate im Voraus tun. Die möglichen Daten, Zeiten und Trauorte finden Sie im gleich hier unter «Online Reservation Trautermin». Sie können den Termin auch telefonisch (+41 52 267 57 65) oder am Schalter reservieren.

2. Termin für die Einleitung vereinbaren 

Rufen Sie uns ca. 4 Monate vor dem Trautermin an (+41 52 267 57 65), um einen Termin für die Einleitung des Ehevorbereitungsverfahrens zu vereinbaren. Wir erklären Ihnen, welche Dokumente Sie an den Termin mitbringen müssen. 

Ausländische Staatsangehörige erhalten zusätzlich ein Mail oder einen Brief mit den detailliert aufgelisteten Dokumenten, die sie im jeweiligen Herkunftsland beschaffen müssen. Die Dokumente müssen immer im Original eingereicht werden. Sind sie nicht auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch abgefasst, ist eine Übersetzung notwendig. 

Sind die Dokumente in der Schweiz übersetzt worden, muss der Übersetzer seine Unterschrift beim Notariat amtlich beglaubigen lassen. Je nach Herkunftsland müssen die Dokumente zusätzlich von der zuständigen Schweizer Vertretung beglaubigt werden, was einige Monate in Anspruch nehmen kann und auch höhere Gebühren nach sich zieht. Wir informieren Sie beim Telefongespräch darüber.

3. Gesuch persönlich einreichen 

Füllen Sie das Formular «Gesuch Ehevorbereitung / Ehefähigkeitszeugnis» (siehe unten) aus. Bringen Sie es zusammen mit den erforderlichen Dokumenten persönlich an den Schalter. Die persönliche Vorsprache ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Verfahren muss frühestens drei Monate und spätestens drei Wochen vor dem gewünschten Trautermin eingeleitet werden.

Im Gespräch klären wir mit Ihnen die Ehevoraussetzungen und Sie entscheiden über Ihre Namensführung während der Ehe. Informieren Sie sich vorgängig im Merkblatt über die Namensführung bei Eheschliessung.

4. Erklärung unterzeichnen 

Sie geben die «Erklärung betreffend die Ehevoraussetzungen für die Eheschliessung» persönlich vor der Zivilstandsperson ab. Sie unterzeichnen die Erklärung eigenhändig.

5. Entscheid 

Wir prüfen gleichzeitig Ihr Gesuch und teilen Ihnen mit, ob der Eheschliessung nichts im Weg steht.

6. Trauung 

Nach positivem Entscheid kann die Trauung innerhalb von 3 Monaten stattfinden. Die Trauung findet im Beisein von zwei volljährigen und urteilsfähigen Trauzeug:innen statt. Diese wählen Sie selbst aus.

Kosten & Fristen

Für die Durchführung des Ehevorbereitungsverfahrens, die Trauung sowie ausgestellte Dokumente erheben wir Gebühren gemäss der kantonalen Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV). Die effektiven Kosten hängen vom Einzelfall ab.

Zusätzliche Kosten können Ihnen entstehen durch:

  • Übersetzungen fremdsprachiger Dokumente
  • Beglaubigungen durch die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland
  • Beizug einer sprachlich vermittelnden Person, falls die Verständigung nicht gewährleistet ist

Gerne informieren wir Sie im Verlauf des Verfahrens über den genauen Betrag.

Häufige Fragen

Wo kann ich überall heiraten in Winterthur?

In Winterthur gibt es verschiedene Traulokale zur Auswahl. Klicken Sie auf «Traulokale». Dort finden Sie alle Informationen.

Welche Dokumente benötige ich?

Schweizer Staatsangehörige benötigen einen gültigen Pass oder eine Identitätskarte sowie das ausgefüllte Formular «Gesuch Ehevorbereitung / Ehefähigkeitszeugnis». Für ausländische Staatsangehörige sind die benötigten Dokumente je nach Land und Zivilstand unterschiedlich (z. B. Geburts-, Ledigkeits- oder Scheidungsdokumente). Wir informieren Sie bei Ihrer telefonischen Anfrage (+41 52 267 57 65) per E-Mail oder Brief über die für Sie erforderlichen Dokumente.

Warum müssen Dokumente aus dem Ausland übersetzt werden?

Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. Sind sie nicht auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch verfasst, ist eine Übersetzung nötig. Wurde in der Schweiz übersetzt, muss die Unterschrift der übersetzenden Person notariell beglaubigt werden. Je nach Herkunftsland ist zusätzlich eine Beglaubigung durch die zuständige Schweizer Vertretung erforderlich – das kann mehrere Monate dauern und zusätzliche Gebühren verursachen.

Wer kommt als Trauzeugin oder Trauzeuge infrage?

Zwei volljährige, urteilsfähige Personen, die Sie uns bis zum Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens namentlich melden. Sie müssen die gewünschte Trausprache verstehen und am Trautag einen gültigen Ausweis vorlegen.

Wie entscheiden wir über unseren Namen nach der Heirat?

Sie legen dies im Rahmen des Ehevorbereitungsverfahrens fest. Details zu den Möglichkeiten, inkl. Allianzname, finden Sie in unseren Merkblättern (siehe Links).

Können wir kirchlich oder religiös heiraten?

Ja, aber erst nach der zivilen Trauung. Für die kirchliche Trauung benötigen Sie in der Regel eine Eheurkunde – erkundigen Sie sich bei Ihrer Pfarrperson.

Was, wenn die Verständigung nicht gewährleistet ist?

Dann ist eine sprachlich vermittelnde Person beizuziehen; die Kosten tragen die Brautleute. Wir beraten Sie gerne, wie dabei vorzugehen ist.

Können wir in einem anderen Zivilstandskreis heiraten als dem, in dem wir das Verfahren durchgeführt haben?

Ja. Sie können den Trauort frei wählen. Wir erstellen auf Wunsch nach dem positivem Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens eine Trauungsermächtigung für Sie. Wollen Sie in Winterthur heiraten und haben die Ehevorbereitung bei Ihrem zuständigen Zivilstandsamt durchgeführt? Dann benötigen Sie eine Trauungsermächtigung von Ihrem Zivilstandsamt.

Kontakt

Zivilstandsamt

Zivilstandsamt
Pionierstrasse 7
8400 Winterthur

Öffnungszeiten

Schalter:
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13.30–17.00 Uhr
Donnerstag10.00–12.00,
13.30–18.30 Uhr
Von 17.00 - 18.30 Uhr nur mit telefonischer Terminvereinbarung +41 52 267 57 65.
Freitag10.00–16.00 Uhr
 
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Montag–Donnerstag10.00–12.00,
13.30–16.00 Uhr
Freitag10.00–12.00,
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