Heirat

Wenn Sie heiraten, werden Sie für das ganze Jahr gemeinsam besteuert. Das gilt rückwirkend, also auch für die Monate vor der Hochzeit.

Für den Steuertarif und die Sozialabzüge zählen die persönlichen Verhältnisse am Ende der Steuerperiode. Die gemeinsame Steuererklärung erhalten Sie im folgenden Jahr.

Für die Berechnung der Steuer werden das gesamte Einkommen in der Steuerperiode und das Vermögen am Ende der Steuerperiode berücksichtigt. Wie Sie als Ehepaar Vermögen und Schulden geregelt haben (Güterstand), spielt dabei keine Rolle.

Beispiel: Sie heiraten am 1. September 2025. Rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 werden Sie gemeinsam besteuert. Das ganze Jahr 2025 gilt für Sie der Verheiratetentarif. Die gemeinsame Steuererklärung für das Jahr 2025 füllen Sie im Frühjahr 2026 aus.

Änderung durch die Abstimmung zur Individualbesteuerung

Am 8. März 2026 haben die Schweizer Stimmberechtigten das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung mit 54,23 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Damit wird die heutige gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften künftig abgeschafft. Stattdessen wird jede Person unabhängig vom Zivilstand einzeln besteuert, so wie das heute schon bei unverheirateten Paaren der Fall ist.

Was ändert sich konkret? Vorläufig nichts. Die Individualbesteuerung tritt spätestens am 1. Januar 2032 in Kraft, die Kantone haben bis Ende 2031 Zeit, ihre Steuergesetze anzupassen. Bis dahin gelten weiterhin die Regeln zur gemeinsamen Besteuerung, wie sie oben auf dieser Seite beschrieben sind.

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