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Sharing-Systeme (Verleihsysteme)

Verleihsysteme für Velos und andere Verkehrsmittel, wie Trottinette und eScooter haben weltweit Konjunktur. Solche Sharing-Angebote erweitern das Mobilitätsangebot einer Stadt und können zu einer nachhaltigen urbanen Mobilität beitragen.

In der Stadt Winterthur sind seit 01.01.2024 nach einer öffentlichen Ausschreibung zwei Anbieter mit E-Scootern tätig. Diese bieten zusammen maximal 600 Fahrzeuge an. Die Fahrzeuge können mit einer App der Anbieter genutzt werden.

Falsch abgestellte Fahrzeuge melden

Falsch abgestellte Fahrzeuge werden entweder durch die Anbieter selber oder durch die Stadtpolizei eingezogen. Möchten Sie ein falsch abgestelltes Fahrzeug melden, so geht dies über mehrere Wege:

  • Sie scannen den QR-Code auf dem Fahrzeug mit Ihrer Smartphone-Kamera. So können Sie schnell und unkompliziert eine Meldung erfassen.
  • Sie kontaktieren den Anbieter über die angegebene Telefonnummer und melden das Fahrzeug. Die Telefonnummer finden Sie auf jedem Fahrzeug und auf dieser Seite.

Sollte das Fahrzeug nicht vom Anbieter eingezogen worden sein, können Sie sich per Mail an verkehr@win.ch bei der Stadt Winterthur melden. Auch falls Fahrzeuge häufig an der gleichen Stelle falsch abgestellt werden, können Sie sich direkt bei der Stadt Winterthur melden – dann prüfen wir die Einrichtung einer Parkverbotszone.

Betreiber 2024

Betreiber Fahrzeugfarbe Telefonnummer Mailadresse
TIER türkise Fahrzeuge 043 505 16 18 winterthur@tier.app
VOI rote Fahrzeuge 055 539 11 37 support@voiapp.io

E-Scooter sind strassenverkehrsrechtlich den Velos gleichgestellt. Namentlich das Benutzen von Trottoirs ist nicht gestattet und kann gebüsst werden. Für das Abstellen der Fahrzeuge gelten Regeln, die befolgt werden müssen. E-Scooter dürfen nur in Veloabstellplätzen und auf rot markierten Feldern für E-Scooter abgestellt werden. Auf Trottoirs dürfen E-Scooter abgestellt werden, wenn mindestens 1.5 Meter Durchgangsbreite frei bleibt. Nutzerinnen und Nutzer, welche ein Fahrzeug falsch abstellen, müssen dem Anbieter eine Umtriebsentschädigung entrichten. Weitere Informationen zur Benutzung von E-Scooter finden sich hier.

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Tiefbauamt Telefon +41 52 267 54 72

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