E-Scooter- und E-Bike-Verleihsysteme
In Winterthur können in der ganzen Stadt E-Scooter und E-Bikes ausgeliehen werden. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Nutzung dieser Angebote und zum Vorgehen bei falsch abgestellten E-Scootern oder E-Bikes.
Verleihsysteme für Velos und andere Verkehrsmittel, wie E-Trottinette und E-Scooter haben weltweit Konjunktur. Solche Sharing-Angebote erweitern das Mobilitätsangebot einer Stadt und können zu einer nachhaltigen urbanen Mobilität beitragen.
In der Stadt Winterthur sind seit 01.01.2024 nach einer öffentlichen Ausschreibung zwei Anbieter (Voi und Tier) mit E-Scootern tätig. Diese bieten zusammen maximal 600 E-Scooter an. Im Rahmen eines Pilotversuchs stehen zudem in der gesamten Stadt 70 E-Bikes zur Verfügung. Die Fahrzeuge können mit einer App der Anbieter genutzt werden.
Falsch parkierte Fahrzeuge melden
Falsch abgestellte Fahrzeuge werden entweder durch die Anbieter selber oder durch die Stadtpolizei eingezogen. Möchten Sie ein falsch abgestelltes Fahrzeug melden, so geht dies am einfachsten über das nachfolgende Formular.
Mit dem Formular können Sie in weniger als einer Minute anonym eine Meldung erfassen, die direkt an den Anbieter gesendet wird. Alternativ können Sie die Anbieter über die angegebene Telefonnummer erreichen.
Alle E-Scooter und E-Bikes sind mit einem Kleber ausgerüstet, auf dem ein QR-Code mit dem Formular zur Meldung eines falsch parkierten E-Scooters enthalten ist.
Sollte das Fahrzeug nicht vom Anbieter eingezogen worden sein, können Sie sich per Mail an verkehr@win.ch bei der Stadt Winterthur melden. Auch falls Fahrzeuge häufig an der gleichen Stelle falsch abgestellt werden, können Sie sich direkt bei der Stadt Winterthur melden – dann prüfen wir die Einrichtung einer digitalen Parkverbotszone.
Betreiber 2024
Wichtig: Die Mailadresse dient nur für Kundenanfragen. Falsch abgestellte Fahrzeuge müssen über das Formular gemeldet werden.
Betreiber | Fahrzeugfarbe | Telefonnummer | Mailadresse |
TIER | türkise Fahrzeuge | 043 505 16 18 | support@tier.app |
VOI | rote Fahrzeuge | 055 539 11 37 | support@voiapp.io |
Rechtliche Vorgaben
E-Scooter sind strassenverkehrsrechtlich den Velos gleichgestellt. Namentlich das Benutzen von Trottoirs ist nicht gestattet und kann gebüsst werden. Für das Abstellen der Fahrzeuge gelten Regeln, die befolgt werden müssen. E-Scooter und geteilte E-Bikes dürfen in Veloabstellplätzen, auf rot markierten Feldern für E-Scooter bzw. E-Bikes und auf Trottoirs abgestellt werden. Auf Trottoirs muss mindestens 1.5 Meter Durchgangsbreite frei bleiben, ansonsten ist das Fahrzeug gesetzeswidrig abgestellt. Beim Hauptbahnhof gilt eine grossräumige Parkverbotszone, die in den Apps der der Anbieter angezeigt wird. Fahrzeuge müssen hier zwingend in die roten Parkfelder abgestellt werden. Nutzerinnen und Nutzer, welche ein Fahrzeug falsch abstellen, müssen dem Anbieter eine Umtriebsentschädigung entrichten. Weitere Informationen zur Benutzung von E-Scooter finden sich hier.
Regulierung
In Winterthur gelten für die Betreiber der E-Scooter und E-Bikes Regeln. Diese umfassen z.B. das Einrichten von digitalen Parkverbotszonen, in denen keine Fahrzeuge abgestellt werden dürfen. Vorgegeben sind jedoch auch Aspekte der Servicequalität und der Sicherheit. Der Betrieb der Verleihsysteme wird periodisch neu ausgeschrieben.