Velo-Sharing (Verleihsysteme)
Verleihsysteme für Velos und andere Verkehrsmittel, wie Trottinette und Scooter haben weltweit Konjunktur. Solche Sharing-Angebote erweitern das Mobilitätsangebot einer Stadt und können zu einer nachhaltigen urbanen Mobilität beitragen. Verleihsysteme, die nur verhältnismässig wenige Velos, E-Bikes, Scooter oder Trottinette zur Verfügung stellen, sind unter Einhaltung bestimmter Regeln zulässig. Sie gelten als schlichter Gemeingebrauch und brauchen keine Bewilligung. Auskunft über diese Regeln gibt das untenstehende Merkblatt (siehe Download-Link), welches der Stadtrat an seiner Sitzung vom 17. April 2019 verabschiedet hat.
Merkblatt Sharing Angebote
Typ | Titel |
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Merkblatt Sharing Angebote |
Betreiber 2020
Name des Systems | Telefonnummer | Art der Fahrzeuge | Anzahl der Fahrzeuge |
Bird Ride | 079 311 11 99 | E-Trottinette | 133 |
VOI | 044 551 99 84 | E-Trottinette | 133 |
Tier Mobility | 076 504 92 88 | E-Trottinette | 133 |
E-Trottinette sind strassenverkehrsrechtlich den Velos gleichgestellt. Namentlich das Benutzen von Trottoirs ist nicht gestattet und kann gebüsst werden.
Verhaltensregeln zur Benutzung von E-Trottinette (Erklärvideo der Stadtpolizei)