Taxi
Kanton Zürich
Kantonaler Taxiausweis und kantonale Taxifahrzeugbewilligung
Für die Erbringung von Taxidienstleistungen im Kanton Zürich ist ab dem 1. Januar 2024 ein kantonaler Taxiausweis und eine kantonale Taxifahrzeugbewilligung erforderlich. Während der Übergangszeit von zwei Jahren, resp. bis auf kommunaler Ebene etwas anderes bestimmt wird, ist ein gültiger kommunaler Taxiausweis aus dem Kanton Zürich dem neuen kantonalen Taxiausweis gleichgestellt.
Alle Informationen des kantonalen Amts für Mobilität, Fachstelle «Gewerbsmässige Personenbeförderung» (GPB), sind online unter www.zh.ch/taxi abrufbar. Im Weiteren werden durch das Amt für Mobilität, Fachstelle GPB, beim Strassenverkehrsamt Zürich, Uetlibergstrasse 301, 8463 Zürich, und beim Strassenverkehrsamt Winterthur, Taggenbergstrasse 1, 8408 Winterthur, je ein Schalter betrieben. Für Fragen kann man sich direkt an das Amt für Mobilität, Fachstelle GPB, per E-Mail taxi.afm@vd.zh.ch oder per Telefon +41 43 259 51 11 wenden.
Gesetzeserlasse
Formular
Typ | Titel |
---|---|
Taxameter Prüfbericht |
Stadt Winterthur
Standplatzbewilligung für die öffentlichen Taxistandplätze der Stadt Winterthur
Die öffentlichen Taxistandplätze der Stadt Winterthur dürfen ab dem 1. Januar 2024 nur noch mit einer gebührenpflichtigen Standplatzbewilligung benutzt werden. Die Standplatzbewilligung wird auf das Kontrollschild des Taxifahrzeuges ausgestellt. Voraussetzungen für eine Standplatzbewilligung sind ein kantonaler Taxiausweis resp. ein kommunaler Taxiausweis (in der Übergangsfrist) sowie eine kantonale Fahrzeugbewilligung. Die Standplatzbewilligung kostet pro Jahr Fr. 300.00 bzw. pro angebrochenen Monat Fr. 25.00.
Die Gesuche können per Post an die Stadtpolizei Winterthur, Verkehrspolizei 2, Taxibüro, Obermühlestrasse 5, 8403 Winterthur oder per E-Mail an verkehrspolizei@win.ch zugestellt werden. Folgende Angaben müssen vorhanden sein (nutzen Sie das Anmeldeformular):
- Wohn- und Zustelladresse, Telefonnummer Natel, E-Mail-Adresse
- Kopie des Führerausweises mit Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (Kat. B inkl. Code 121), sogenannte Führerausweis BPT
- Kopie des Fahrzeugausweises mit Zulassung zum berufsmässigen Personentransport
- Kopie der Bescheinigung einer anerkannten Montagestelle betreffend Einbau eines vorschriftsgemässen Taxameters
- Kantonale Fahrzeugbewilligung (für jedes Taxifahrzeug, welches am öffentlichen Taxistandplatzes aufgestellt wird)
- Auf welchen Zeitpunkt die Standplatzbewilligung ausgestellt werden soll (ist wichtig für die Rechnungsstellung, da die Standplatzbewilligung erst ab Bestätigung der Zahlung ausgestellt wird)
Nach Überprüfung des Gesuches muss zuerst die Jahresgebühr von Fr. 300.00 (resp. pro angebrochenen Monat Fr. 25.00) beglichen werden. Sobald die Bezahlung eingegangen ist, wird die Standplatzbewilligung bis am 31.12.2024 ausgestellt.
Grundlagen
Limousinendienste (z.B. Uber)
Für die Erbringung von Limousinendiensten im Kanton Zürich besteht ab dem 1. Januar 2024 eine Meldepflicht für Fahrerinnen und Fahrer und Anbieterinnen und Anbieter sowie eine Plakettenpflicht für Fahrzeuge.
Für Fragen kann man sich direkt an das Amt für Mobilität, Fachstelle GPB, per E-Mail taxi.afm@vd.zh.ch oder per Telefon +41 43 259 51 11 wenden.
Newsletter
Damit Sie immer auf dem neusten Stand betreffend Nutzung der öffentlichen Taxistandplätze sind, müssen Sie sich für die Newsletter mit Ihrer E-Mail-Adresse unter der E-Mail-Adresse verkehrspolizei@win.ch anmelden. So erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um die öffentlichen Taxistandplätze bzw. Standplatzbewilligungen (z.B. Einschränkungen der Nutzung der Standplätze infolge Baustellen oder Veranstaltungen) per E-Mail zugestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Informationen oder Schreiben per Post verschickt werden.