Taxi
Kanton Zürich
Kantonaler Taxiausweis und kantonale Taxifahrzeugbewilligung
Für die Erbringung von Taxidienstleistungen im Kanton Zürich sind seit dem 1. Januar 2024 ein kantonaler Taxiausweis und eine kantonale Taxifahrzeugbewilligung erforderlich.
Alle Informationen des kantonalen Amts für Mobilität, Fachstelle «Gewerbsmässige Personenbeförderung» (GPB), sind online unter www.zh.ch/taxi abrufbar. Im Weiteren werden durch das Amt für Mobilität, Fachstelle GPB, beim Strassenverkehrsamt Zürich, Uetlibergstrasse 301, 8463 Zürich, und beim Strassenverkehrsamt Winterthur, Taggenbergstrasse 1, 8408 Winterthur, je ein Schalter betrieben. Für Fragen kann man sich direkt an das Amt für Mobilität, Fachstelle GPB, per E-Mail taxi.afm@vd.zh.ch oder per Telefon 043 259 51 11 wenden.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über den Personentransport mit Taxis und Limousinen vom 25.03.2019 (PTLG, LS 935.51)
- Verordnung über den Personentransport mit Taxis und Limousinen vom 24.05.2023 (PTLV, LS 935.511)
- Kantonale Ordnungsbussenverordnung vom 10.12.2019 (KOBV, LS 321.2)
- Reglement über die Vorgaben zur kantonalen Taxilampe vom 19.09.2023 (RRB-2023-1131)
- Reglement über die Vorgaben zur kantonalen Limousinenplakette vom 19.09.2023 (RRB-2023-1131)
Gesetzeserlasse
Formular
Typ | Titel |
---|---|
Taxameter Prüfbericht |
Stadt Winterthur
Taxistandplatzbewilligung für die öffentlichen Taxistandplätze der Stadt Winterthur
Die öffentlichen Taxistandplätze der Stadt Winterthur dürfen seit dem 1. Januar 2024 nur noch mit einer gebührenpflichtigen Taxistandplatzbewilligung benutzt werden. Die Taxistandplatzbewilligung wird auf das Kontrollschild bzw. auf die Stammnummer des Taxifahrzeuges ausgestellt (massgeblich ist die Stammnummer, was bedeutet, dass jedes einzelne Taxifahrzeug eine eigene Taxistandplatzbewilligung benötigt). Die provisorische Regelung der Taxistandplätze für das Jahr 2024 wird durch die Verordnung über Taxistandplätze auf öffentlichem Grund auf den 1. Januar 2025 ersetzt, sofern kein Rechtsmittel ergriffen wird.
Informationen und Ablauf Antragsstellung für eine Taxistandplatzbewilligung
(Anträge können ab Dezember 2024 gestellt werden, der Beginn der Gültigkeitsdauer der Taxistandplatzbewilligung kann frühestens ab 01.01.2025 gewählt werden)
- Voraussetzung für eine Taxistandplatzbewilligung ist eine kantonale Fahrzeugbewilligung (kantonale Fahrzeugbewilligung wird auf die Stammnummer ausgestellt).
- Die Taxistandplatzbewilligung wird nur als Jahresbewilligung herausgegeben und kostet Fr. 350.00 (z.B. 15.01.2025 bis 14.01.2026).
- Wird die Taxistandplatzbewilligung entzogen oder vor Ablauf der Gültigkeitsdauer zurückgegeben, werden keine Gebühren zurückerstattet.
- Erfolgt die Rückgabe der Taxistandplatzbewilligung, weil die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter das Taxi durch ein anderes Taxi ersetzt, wird die verbleibende Gültigkeitsdauer an die neue Taxistandplatzbewilligung angerechnet.
- Mit Parkingpay können elektronische Taxistandplatzbewilligungen bezogen und bezahlt werden. Aus diesem Grund muss bei Parkingpay in der Parkingpay App oder auf der Homepage parkingpay.ch ein Konto mit Passwort eröffnet werden. Danach sind Zahlungsmittel und Taxifahrzeuge hinzuzufügen. In der Folge kann die Taxistandplatzbewilligung beantragt werden und es erfolgt eine E-Mail mit der Aufforderung, benötigte Unterlagen einzureichen. Anschliessend kann der Antrag Taxistandplatzbewilligung ausgefüllt werden (siehe Formulare). Die Taxistandplatzbewilligung kann auch am Schalter der Ordnungsbussenzentrale der Stadtpolizei Winterthur, Obermühlestrasse 5, 8403 Winterthur, bezogen werden.
- Die folgenden Unterlagen per E-Mail an parkkarten@win.ch einreichen:
- Antrag Taxistandplatzbewilligung (vollständig ausgefüllt)
- Kopie Fahrzeugausweis
- Kopie kantonale Taxifahrzeugbewilligung
- Kopie gültiger Taxameter-Prüfbericht
Sind die Unterlagen nicht vollständig, wird der Antrag abgelehnt. Die Bearbeitungszeit beträgt ein bis drei Arbeitstage.
- Nach positiver Prüfung des Antrages wird die Taxistandplatzbewilligung bei Parkingpay freigeschaltet und es wird eine Bestätigungs-E-Mail an die Gesuchstellerin / den Gesuchsteller gesendet. In der Folge kann in der Parkingpay App oder auf der Homepage am PC die gewünschte Taxistandplatzbewilligung gekauft und der Beginn der Gültigkeitsdauer festgelegt werden. Die Ablauferinnerung (14 Tage) sollte aktiviert werden, damit man rechtzeitig daran erinnert wird, die Taxistandplatzbewilligung zu erneuern.
- Die Taxistandplatzbewilligung wird auf das Kontrollschild des Taxifahrzeuges ausgestellt (massgeblich ist die hinterlegte Stammnummer, was bedeutet, dass jedes einzelne Taxifahrzeug eine eigene Taxistandplatzbewilligung benötigt).
- Die Taxistandplatzbewilligung begründet keinen Anspruch auf einen verfügbaren Taxistandplatz.
- Die Bestimmungen der Verordnung über Taxistandplätze auf öffentlichem Grund müssen eingehalten werden.
- Werden Taxifahrzeuge ohne gültige Taxistandplatzbewilligung festgestellt, werden die Lenkerinnen bzw. die Lenker dementsprechend zur Anzeige gebracht.
Wichtiger Hinweis für Taxifahrzeuge mit Wechselschild
Möchten Sie zwei Taxifahrzeuge mit einem Wechselschild für eine Taxistandplatzbewilligung registrieren (beide Fahrzeuge sollen auf dem Taxistandplatz abgestellt werden können), kann nur ein Taxifahrzeug mit dem Kontrollschild bei Parkingpay erfasst werden, da bei der Registrierung nur das Kontrollschild hinterlegt wird. Das zweite Taxifahrzeug kann nicht direkt über Parkingpay hinterlegt werden. Für die Taxistandplatzbewilligung ist die Stammnummer des zweiten Taxifahrzeuges massgeblich. Aus diesem Grund müssen die Unterlagen (Kopie Fahrzeugausweis, Kopie kantonale Taxifahrzeugbewilligung, Kopie gültiger Taxameter-Prüfbericht) für das zweite Taxifahrzeug direkt per E-Mail an parkkarten@win.ch gesendet werden. Die Jahresgebühr für das zweite Taxifahrzeug (Wechselschild) muss am Schalter der Ordnungsbussenzentrale der Stadtpolizei Winterthur, Obermühlestrasse 5, 8403 Winterthur, mittels Bar- oder Kreditkartenzahlung beglichen werden. In der Folge wird die Stammnummer im Parkingpay hinzugefügt.
Wichtiger Hinweis bei einem Taxifahrzeugwechsel mit Taxistandplatzbewilligung mit gleichem Kontrollschild
Für die Taxistandplatzbewilligung ist die Stammnummer des neuen Taxifahrzeuges massgeblich. Aus diesem Grund müssen die Unterlagen (Kopie Fahrzeugausweis, Kopie kantonale Taxifahrzeugbewilligung, Kopie gültiger Taxameter-Prüfbericht, Kopie des Fahrzeugausweises des ausser Verkehr gesetzten Taxis) direkt per E-Mail an parkkarten@win.ch gesendet werden. In der Folge wird die Stammnummer im Parkingpay angepasst. Für diese Anpassung wird keine Gebühr fällig, da die bestehende Taxistandplatzbewilligung weiterläuft.
Wichtiger Hinweis bei einem Taxifahrzeugwechsel mit Taxistandplatzbewilligung mit neuem Kontrollschild
Wird anlässlich eines Fahrzeugwechsels ein neues Kontrollschild verwendet, muss der Kontrollschilderwechsel bzw. das neue Taxifahrzeug der Ordnungsbussenzentrale der Stadtpolizei Winterthur per E-Mail an parkkarten@win.ch oder am Schalter der Stadtpolizei Winterthur mit folgenden Unterlagen (Kopie Fahrzeugausweis, Kopie kantonale Taxifahrzeugbewilligung, Kopie gültiger Taxameter-Prüfbericht, Kopie des Fahrzeugausweises des ausser Verkehr gesetzten Taxis) zugestellt bzw. gemeldet werden. Das alte Taxifahrzeug wird im Parkingpay Konto durch die Bewilligungsinhaberin / den Bewilligungsinhaber gelöscht. Für diese Anpassung wird keine Gebühr fällig, da die bestehende Taxistandplatzbewilligung weiterläuft.
Rechtsgrundlagen
- Verordnung über Taxistandplätze auf öffentlichem Grund Protokollauszug vom 13.11.2024 (24.660-2) inkl. Verordnung über Taxistandplätze auf öffentlichem Grund und Bussenliste
- Nutzungsvorschriften des öffentlichen Taxistandplatzes Bahnhofplatz, Höhe Stadttor, (Istzustand) und Verhaltensregeln auf den öffentlichen Taxistandplätzen
Limousinendienste (z.B. Uber)
Für die Erbringung von Limousinendiensten im Kanton Zürich besteht seit dem 1. Januar 2024 eine Meldepflicht für Fahrerinnen und Fahrer und Anbieterinnen und Anbieter sowie eine Plakettenpflicht für Fahrzeuge.
Für Fragen kann man sich direkt an das Amt für Mobilität, Fachstelle GPB, per E-Mail taxi.afm@vd.zh.ch oder per Telefon 043 259 51 11 wenden.
Newsletter
Um den Newsletter zu erhalten, müssen sie sich mit ihrer E-Mail-Adresse anmelden. So erhalten sie alle wichtigen Informationen rund um die öffentlichen Taxistandplätze (z.B. Einschränkungen der Nutzung der Standplätze infolge Baustellen oder Veranstaltungen) per E-Mail zugestellt.
______
Für Fragen betreffend Taxistandplatzbewilligungen kann man sich direkt an die Stadtpolizei Winterthur per E-Mail parkkarten@win.ch, per Telefon 052 267 58 25 (Ordnungsbussenzentrale, Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr) oder 052 267 58 88 (Taxibüro) wenden.