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Festlegung Gewässerräume

Gewässer bilden vielfältige und vernetzte Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Für die Ausbildung dieser Lebensräume brauchen die Gewässer genügend Raum. Der Raum entlang von Gewässern ist jedoch begehrt und wird vielerorts immer knapper.

Kanton und Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, für all ihre Gewässer einen Gewässerraum festzulegen. Er soll die Uferbereiche schützen und sicherstellen, dass die Gewässer nicht stärker zugebaut werden und in Zukunft genügend Raum für den Hochwasserschutz, Revitalisierungen sowie Gewässernutzung (inkl. Erholung) zur Verfügung steht. Lebendige Gewässer mit genügend grossen Gewässerräumen erfüllen eine Vielzahl von Schutz- und Nutzungsansprüchen.

Bild Legende:

Abbildung: Querschnitt eines Gewässerraums © AWEL

Die Stadt ist zuständig für die Festlegungen der Gewässerräume an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet, der Kanton wiederum für die Festlegung an den kantonalen Gewässern (Töss und Eulach) sowie an den kommunalen Gewässern ausserhalb des Siedlungsgebiets. Im ersten Schritt werden die Gewässerräume für das Siedlungsgebiet und danach die Gewässerräume ausserhalb des Siedlungsgebietes festgelegt.

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