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Leitbild Zürcherstrasse

Die Zürcherstrasse ist eine von 6 Einfallsachsen von Winterthur und das Rückgrat für den lebendigen Stadtteil Töss. An der im Frühling 2005 durchgeführten Zukunftskonferenz «Projekt Töss» forderte das Quartier Aufwertungsmassnahmen für die Zürcherstrasse. Das Teilprojekt «Entwicklungsstudie Zürcherstrasse» war lanciert. Daraus resultierte der Entwurf zum Leitbild Stadtraum Zürcherstrasse, welcher durch ein Impulsprogramm für die Umsetzung konkreter Massnahmen ergänzt wurde. Darin enthalten sind die etappenweise Umgestaltung des Verkehrs- und Strassenraums sowie Projekte zur Entwicklung von Liegenschaften, Erdgeschossnutzungen und Freiräumen in den angrenzenden Quartieren.

Bildermix Visionen Zürcherstrasse
Bild Legende:

Das Leitbild wurde im Herbst 2009 von den Fachstellen der Stadt Winterthur und vom Kanton geprüft und anschliessend den Quartierorganisationen, Interessengruppierungen und politischen Fraktionen des Grossen Gemeinderates zur Stellungnahme unterbreitet. Die Auswertung zeigte, dass das Vorhaben grundsätzlich sehr unterstützt wird, aber auch Zweifel an der Machbarkeit und Finanzierbarkeit sowie divergierende Interessen zum Umgang mit der Mobilität im städtischen Raum bestehen.

Aufgrund der Abhängigkeiten mit dem übergeordneten Verkehrsnetz wurde das Leitbild mit den laufenden Arbeiten zum städtischen Gesamtverskonzept (sGVK) koordiniert und weiter konkretisiert. Das städtische Gesamtverskonzept sieht für die Zürcherstrasse einen ÖV-Hochleistungskorridor und die Ausgestaltung als «Urban Boulevard» vor. Dem wird im Leitbild mit der neuen Aufteilung des Strassenraums mit separaten Spuren für den Auto-, Bus-, Velo- und Fussverkehr und den trennenden zwei Baumalleen zwischen den Autos und den übrigen Verkehrsarten entsprochen.

Das Leitbild ist gemäss Stadtratsbeschluss vom 1. Juni 2011 für die Verwaltung der Stadt Winterthur verbindlich. Es dient nach- und nebengeordneten Planungen und Projekten als Grundlage. Es ist bei Richt-, Nutzungs- und Sondernutzungsplanung sowie im Baubewilligungsverfahren im Rahmen der Interessenabwägung stufengerecht mit zu berücksichtigen - abhängig von der Konkretheit und Relevanz der im Leitbild enthaltenen konzeptionellen und visionären Inhalte. Das Leitbild ist für einen mittel- bis längerfristigen Planungshorizont gültig.

In einer nächsten Phase wird das Konzept zur Lösung weiterer verkehrstechnischer Fragestellungen weiterentwickelt. Hierbei ist die Einbindung ins städtische Gesamtverkehrskonzept zu konkretisieren. Das städtische Gesamtverkehrskonzept bildet die Grundlage für die Eingabe des Strassenbauprojekts ins Agglomerationsprogramm Winterthur, das der Kanton Mitte 2012 beim Bund einreicht. Die Gesamtprojektleitung für die Umsetzung liegt beim Amt für Städtebau.

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