Quartierplan «Gütli»
Im Gebiet Gütli (zwischen Mockentobel und Tössertobel) sind verschiedene Grundstücke nicht genügend erschlossen und somit nicht überbaubar. Dies betrifft nicht nur die strassenseitige Erschliessung, sondern auch die Kanalisation. Mit Schreiben vom 19. März 2015 ersuchte ein Grundeigentümer um Einleitung des Quartierplanverfahrens.
Der Quartierplan ist im kantonalen Planungs- und Baugesetz PBG detailliert geregelt (§123 bis 177 PBG). Der Quartierplan bezweckt, eingezontes Land bebaubar zu machen. Das Quartierplangebiet (Beizugsgebiet) wird in der Regel durch öffentliche Strassen begrenzt. Weitere Abgrenzungskriterien sind Wälder, Gewässer, Bahnlinien und Bauzonengrenzen. Weil es verfahrensmässig einfacher ist, das Quartierplangebiet nachträglich zu verkleinern, als es unter Einbezug weiterer Grundstücke zu vergrössern, muss der Einleitungsbeschluss Grenzen im Zweifelsfalle eher weiter ziehen. Alle Grundstücke im Beizugsgebiet müssen durch den Quartierplan erschlossen werden.
Die Einleitung des Quartierplanverfahrens bedarf der Genehmigung durch die Baudirektion. Der Einleitungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen und den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern im Beizugsgebiet schriftlich mitzuteilen. Mit dem Rekurs gegen die Einleitung kann nur geltend gemacht werden, die Voraussetzungen zur Durchführung des Verfahrens fehlten.
Am 24. November 2015 und 26. Oktober 2016 wurde jeweils eine Informationsveranstaltung für die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer durchgeführt.
Der Quartierplan Gütli wurde am 27. Juli 2017 dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Unter Einbezug verschiedener Amtsstellen hat das Amt für Raumentwicklung die Unterlagen geprüft. Die kantonale Vorprüfung liegt seit dem 12. Oktober 2017 vor. Die erste Grundeigentümerversammlung fand am 14. März 2018 statt.
Der kantonale Vorprüfungsbericht wies darauf hin, dass neben dem Quartierplan ein Gewässerprojekt für den Mockentobelbach sowie für die Strassen ausserhalb der Bauzonen ein Verfahren nach Strassengesetz erforderlich sind. Vom 17. Januar 2020 bis zum 17. Februar 2020 lag das Strassenprojekt (Tössertobel- / Gütlistrasse) im Rahmen des Quartierplanverfahrens beim Tiefbauamt auf.
Der Quartierplan Gütli ist überarbeitet und in enger Abstimmung mit dem Gewässerprojekt Mockentobel sowie dem Strassenprojekt Tössertobel-/Gütlistrasse koordiniert worden. Die Anliegen und Wünsche der betroffenen Anwohnenden fanden soweit möglich Berücksichtigung. Aufgrund wesentlicher Anpassungen im Entwurf reichte die Stadt den Quartierplan am 20. Februar 2024 zur zweiten und am 13. Dezember 2024 zur dritten Vorprüfung beim Amt für Raumentwicklung (ARE) des Kantons Zürich ein.
Im Gebiet Mockentobel wurde ein Gewässerprojekt für den Mockentobelbach erarbeitet. Der Gewässerraum wird gesichert und der Hochwasserschutz sichergestellt. Weil die Erschliessung ins Kerngebiet Gütli über Freihaltezonen führt, musste für die Tössertobel- und Gütlistrasse ein Strassenprojekt nach Strassengesetz erarbeitet werden. Gleichzeitig werden die zum Teil überdimensionierten Baulinien in einem Baulinienverfahren angepasst. Schliesslich erfolgt auf Antrag der jeweiligen Grundeigentümerschaft die Umzonung von zwei Teilparzellen in die Freihaltezone.
Alle Verfahren sind miteinander abgestimmt. Die öffentliche Auflage startet einheitlich am 11. April 2025. Einsicht in die Unterlagen erhalten Sie über folgende Webseiten der Stadt:
https://stadt.winterthur.ch/verfahren (Teilrevision Zonenplan, Revision Verkehrsbaulinien)
https://stadt.winterthur.ch/planauflage (Gewässerprojekt Mockentobelbach, Strassenprojekte Gütlistrasse und Tössertobelstrasse)
Am 9. April 2025 beschloss der Stadtrat, den Quartierplan Gütli den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern zur Auflage zu unterbreiten. Anschliessend findet innert 30 Tagen gemäss § 154 PBG die zweite Quartierplanversammlung Anfang Juni 2025 statt.