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Öffentlicher Gestaltungsplan «Areal Obertor»

Das kantonale Amt für Raumentwicklung hat den Entwurf des öffentlichen Gestaltungsplans Areal Obertor geprüft: Für das Amt ist die Verpflichtung zur Kostenmiete nicht genehmigungsfähig und die Pflicht zur Verschiebung privater Parkplätze kann nicht durchgesetzt werden. Somit können wesentliche Ziele des Gegenvorschlags zur Volksinitiative «Obertor: Boden behalten – Winterthur gestalten» mit einem öffentlichen Gestaltungsplan nicht erreicht werden.

Mit Beschluss vom 29. August 2022 verzichtet das Stadtparlament Winterthur auf das Festsetzen eines öffentlichen Gestaltungsplan und beschliesst stattdessen, die Ziele des Gegenvorschlags zur Volksinitiative mit vier Einzelprojekten zu erreichen.

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