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Kantonaler Gestaltungsplan Campus T, Gewässerraum Eulach

Kantonaler Gestaltungsplan Campus T, Festlegung Gewässerraum Eulach

Auf dem Areal des Campus Technikumstrasse der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ZHAW soll eine bauliche Erneuerung und eine städtebauliche Neuordnung stattfinden. Seit den 1980er Jahren gab es auf dem Areal keine grösseren baulichen Eingriffe mehr und es besteht Instandsetzungs- oder Erneuerungsbedarf an der baulichen Substanz. Der ansässigen School of Engineering soll ein zeitgemässer Hochschulbetrieb ermöglicht werden. Die traditionsreiche Ausbildungsstätte Technikum in direkter Nähe zur Altstadt bleibt erhalten und trägt zur Belebung des Stadtzentrums bei. In einem langjährigen Prozess, unter Beteiligung der Stadt Winterthur, der kantonalen Denkmalpflege und weiteren zuständigen kantonalen Stellen, wurde gemeinsam mit der ZHAW ein zukunftsfähiges städtebauliches und freiraumplanerisches Konzept erarbeitet. Mit der über 15 Jahre etappierten baulichen Erneuerung wird im Sinne des haushälterischen Umgangs mit dem Boden eine Verdichtung angestrebt und mittels Neubauten die Möglichkeit für vielfältig nutzbare Flächen für Lehre und Forschung geschaffen. So kann der Betrieb der Hochschule auf dem Campus T langfristig sichergestellt werden. Durch die städtebauliche Neuordnung des Areals werden neue Qualitäten geschaffen. Im jetzigen Zustand ist das Areal fast gänzlich von Gebäuden besetzt, die Aussenräume sind in kleinere schlecht verbundene Teilflächen zerstückelt, einige Wegverbindungen fehlen. Die geplante Anordnung der Gebäude an den Strassenseiten des Areals schafft im südwestlichen Bereich Platz für einen zusammenhängenden Freiraum der als Park gestaltet wird. Der Öffentlichkeit wird somit ein grüner Erholungsraum direkt am Fluss Eulach zur Verfügung gestellt. Im Zuge der Parkgestaltung werden auch die Ufer der Eulach renaturiert, wodurch der Erholungswert, der Hochwasserschutz und ökologische Qualitäten verbessert werden.

Rekursauflage

Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 18. Januar 2023 den kantonalen Gestaltungsplan festgesetzt.

Die Unterlagen liegen ab dem 20. Januar 2023 während 30 Tagen zur Einsicht auf der Stadtverwaltung Winterthur wie folgt auf:

  • Amt für Städtebau 3. OG, Pionierstrasse 7, jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr / 13.30 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr / 13:30 bis 16.00 Uhr;

Gegen die Festsetzungsverfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Unter folgendem Link sind die Dokumente einsehbar. 

Link zum Dokumentenportal des ÖREB-Katasters

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