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Teilrevision der Bau- und Zonenordnung, Mehrwertausgleich

Teilrevision von BZO, Zonenplan und Richtplan

Die Stadt Winterthur führt eine kleine Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) durch. Damit wird der kommunale Mehrwertausgleich grundeigentümerverbindlich geregelt.

Das am 1. Mai 2014 in Kraft getretene revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) verlangt von den Kantonen, dass sie erhebliche planungsbedingte Vor- und Nachteile, die zum Beispiel durch Einzonungen entstehen, ausgleichen. Der Kantonsrat hat darum am 28. Oktober 2019 das Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) beschlossen. Die zugehörige Mehrwertausgleichsverordnung (MAV) wurde am 30. September 2020 vom Regierungsrat beschlossen. Beide Vorlagen – Gesetz und Verordnung – sind am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

Ab 1. Januar 2021 können die Gemeinden gestützt auf MAG und MAV den kommunalen Mehrwertausgleich einführen, indem eine entsprechende Regelung in der BZO verankert wird. Bisher pflegt die Stadt Winterthur die Praxis, mit Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern einen Mehrwertausgleich mittels städtebaulicher Verträge zu vereinbaren, beispielsweise, wenn im Rahmen von Sondernutzungsplanungen ein planerischer Mehrwert für diese entsteht. Der Ausgleich erfolgt in der Regel über Projekte im näheren Umfeld der jeweiligen Planungen (z. B. Lokstadt, Umfeld Hegi und Umfeld Grüze). Neben der Bevölkerung profitieren damit auch die betroffenen Grundeigentümerinnen und -eigentümer, indem das Umfeld der eigenen Projekte dadurch attraktiver wird. Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des MAG (1. Januar 2021) ist ein solcher Ausgleich mittels städtebaulicher Verträge nicht mehr möglich. Die Erhebung eines Mehrwertausgleichs – auch im Rahmen von städtebaulichen Verträgen – benötigt dann zwingend eine Grundlage in der BZO.

Die Stadt Winterthur ist an einer schnellen Regelung interessiert. Die vorliegende Teilrevision der BZO stellt sicher, dass die Grundlage für die Erhebung eines Mehrwertausgleichs möglichst rasch vorliegt. Die separate Teilrevision hat den Vorteil, dass eine beschleunigte kantonale Vorprüfung und Genehmigung durchgeführt werden können.

Der Grosse Gemeinderat (heute: Stadtparlament) der Stadt Winterthur hat am 30. August 2021 der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung, Mehrwertausgleich zugestimmt.

Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung vom 6. Januar 2022 die Teilrevision kommunale Nutzungsplanung «kommunaler Mehrwertausgleich» genehmigt.

Nach der unbenutzten Rekursfrist beschliesst der Stadtrat, die Teilrevision kommunale Nutzungsplanung «kommunaler Mehrwertausgleich» am 15. Juni 2022 in Kraft zu setzen.

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