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Hausnummer

Jedes Gebäude muss über mindestens einen adressierten und beschilderten Zugang verfügen. Bei unübersichtlichen Verhältnissen sind zudem Hinweistafeln erforderlich.Die Gebäudeadressen werden i.d.R. im Rahmen der Baugesuchsprüfung zugeteilt. Die Hausnummern werden wenn immer möglich so vergeben, dass deren Abfolge vor Ort intuitiv verständlich ist und zielführend wirkt. Dies um Irrwege und Irrfahrten zu vermeiden. Bei jeder Adressvergabe wird die Erschliessungssituation der Überbauung sowie die Wahrnehmung der Erschliessung vor Ort beachtet. Zu diesem Zweck nimmt das Vermessungsamt vielfach vorgängig der Adressvergabe mit den zuständigen Architekturbüros oder Bauherren Kontakt auf und macht falls notwendig eine Besichtigung vor Ort. Bei Neu- oder Umbauten erfolgt die definitive Gebäudeadresszuweisung spätestens bei Baufreigabe.Werden für bestehende Gebäude zusätzliche Hausnummern benötigt (eigenständige Postadressen, getrennter Eingänge für unterschiedliche Kundschaft, etc.), können diese beim Vermessungsamt beantragt werden.Umadressierungen werden wenn immer möglich vermieden, weil diese für zahlreiche Betroffene grössere Umtriebe zur Folge haben (Adressänderungen in zahlreichen Datenbanken, Änderung amtlicher Ausweise und anderer Dokumente, etc).Die Hausnummernschilder werden so angebracht, dass sie von der Zufahrtsstrasse aus gesehen werden. Genügt das Schild am Gebäude nicht, werden an der Zufahrtsstrasse Hinweistafeln aufgestellt. Die Hauseigentümerinnen und -eigentümer haben die standardisierten städtischen Schilder (i.d.R. blau mit weisser Aufschrift) zu dulden. Private Schilder dürfen lediglich als Zusatz angebracht werden.Das Vermessungsamt montiert die Hausnummern i.d.R. in Rücksprache mit der betroffenen Grundeigentümerschaft. Je nach Situation werden die Nummern geklebt oder montiert.Die Kosten für Hausnummernschilder und Hinweistafeln sowie deren Anbringung gehen zu Lasten der Grundeigentümer/in. Zusatznummern und Hinweistafeln wie der Ersatz von beschädigten Nummernschildern werden in Rechnung gestellt.
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Jedes Gebäude muss über mindestens einen adressierten und beschilderten Zugang verfügen. Bei unübersichtlichen Verhältnissen sind zudem Hinweistafeln erforderlich.

Die Gebäudeadressen werden i.d.R. im Rahmen der Baugesuchsprüfung zugeteilt. Die Hausnummern werden wenn immer möglich so vergeben, dass deren Abfolge vor Ort intuitiv verständlich ist und zielführend wirkt. Dies um Irrwege und Irrfahrten zu vermeiden. Bei jeder Adressvergabe wird die Erschliessungssituation der Überbauung sowie die Wahrnehmung der Erschliessung vor Ort beachtet. Zu diesem Zweck nimmt das Vermessungsamt vielfach vorgängig der Adressvergabe mit den zuständigen Architekturbüros oder Bauherren Kontakt auf und macht falls notwendig eine Besichtigung vor Ort. Bei Neu- oder Umbauten erfolgt die definitive Gebäudeadresszuweisung spätestens bei Baufreigabe und erfolgt nach der Rechtsgrundlage.

Werden für bestehende Gebäude zusätzliche Hausnummern benötigt (eigenständige Postadressen, getrennter Eingänge für unterschiedliche Kundschaft, etc.), können diese beim Geomatik- und Vermessungsamt beantragt werden. Umadressierungen werden wenn immer möglich vermieden, weil diese für zahlreiche Betroffene grössere Umtriebe zur Folge haben (Adressänderungen in zahlreichen Datenbanken, Änderung amtlicher Ausweise und anderer Dokumente, etc.). Die Hausnummernschilder werden so angebracht, dass sie von der Zufahrtsstrasse aus gesehen werden. Genügt das Schild am Gebäude nicht, werden an der Zufahrtsstrasse Hinweistafeln aufgestellt. Die Hauseigentümerinnen und -eigentümer haben die standardisierten städtischen Schilder (i.d.R. blau mit weisser Aufschrift) zu dulden. Private Schilder dürfen lediglich als Zusatz angebracht werden.

Das Geomatik- und Vermessungsamt montiert die Hausnummern i.d.R. in Rücksprache mit der betroffenen Grundeigentümerschaft. Je nach Situation werden die Nummern geklebt oder montiert. Die Kosten für Hausnummernschilder und Hinweistafeln sowie deren Anbringung gehen zu Lasten der Grundeigentümer/in. Zusatznummern und Hinweistafeln wie der Ersatz von beschädigten Nummernschildern werden in Rechnung gestellt.

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