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Digitale Daten - Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen für Daten der amtlichen Vermessung (AV), des Leitungskatasters (LK) sowie des Digitalen Terrainmodells (swissALTI3D, ehemals DTM-AV); Version 20-08-2021

1. Rechtliche Grundlagen

Die Nutzung von Geodaten wird in folgenden Rechtsgrundlagen geregelt:

  • Bundesgesetz über Geoinformation (Geoinformationsgesetz GeoIG SR 510.62) vom 5. Oktober 2007
  • Verordnung über Geoinformation (Geoinformationsverordnung GeoIV SR 510.620) vom 21. Mai 2008
  • Verordnung des VBS über die Gebühren des Bundesamtes für Landestopografie (GebVswisstopo SR 510.620.2) vom 3. April 2020
  • Kantonales Geoinformationsgesetz (KGeoIG 704.1) vom 24. Oktober 2011
  • Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV 704.11) vom 27. Juni 2012
  • Kantonale Gebührenverordnung für Geodaten (KGeoV GeoD 704.15) vom 30. August 2017

2. Frei verfügbare Geodaten

Die digitalen Standardprodukte von swisstopo (Landeskarten, digitales Terrainmodell swissALTI3D, etc.) werden als Open Government Data (OGD) kostenlos abgegeben und können frei genutzt werden. Einzig eine Quellangabe ist gefordert. Die vom Bundesrat am 3. April 2020 beschlossene Teilrevision der Geoinformationsverordnung bildet hierfür die rechtliche Grundlage. Diese Produkte werden von swisstopo so bereitgestellt, dass sie von den Nutzerinnen und Nutzern selbständig im Internet bezogen werden können.

Zahlreiche Geodaten in der Zuständigkeit von Kanton und Gemeinden können ebenfalls kostenfrei bezogen, frei genutzt und weitergegeben werden. Die entsprechenden Datensätze sind in den Anhängen 1 - 3 der Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) gekennzeichnet. Die Daten der amtlichen Vermessung gehören dazu.

3. Daten des Leitungskatasters

Die Daten zum Leitungskataster stehen nicht kostenfrei als Download-Dienst zur Verfügung. Hingegen können der Baueingabe ungeprüfte kostenfreie Ausdrucke aus dem Internet-Stadtplan Winterthur beigelegt werden, die nicht älter als ein Jahr sind.

4. Nutzungsbedingungen

  • Alle Rechte an den Daten bleiben bei der Stadt Winterthur (AV), den Werkeigentümern (LK) und dem Bundesamt für Landestopografie (swissALTI3D).
  • Die Höhenlinien sind aus dem digitalen Terrainmodell des Bundesamtes für Landestopografie abgeleitet. Auf sämtlichen Plots und Publikationen dieser Höhenlinien, welche an Dritte abgegeben oder veröffentlicht werden, ist die Quellenangabe «© swisstopo» Pflicht.
  • Die Stadt Winterthur, die Werkeigentümer und das Bundesamt für Landestopografie haften nicht für Folgeschäden, die aus fehlerhaften Daten oder ungenügendem Nachführungsstand der Daten resultieren. Für den rechtlich massgebenden Bestand gilt nur das amtliche Planwerk entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
  • Bei Unstimmigkeiten im Datenbestand ist das Vermessungsamt unverzüglich zu benachrichtigen.
  • Die Standard-Datenabgabe erfolgt in AutoCAD Map. Der Copyright-Block im Layer 09999 darf weder gelöscht noch verändert werden. Format- oder Versionskonvertierungen werden vom Vermessungsamt auf Wunsch der Lizenznehmenden und auf deren Risiko durchgeführt.
  • Mit den abgegebenen Daten dürfen weder amtliche Pläne erstellt, noch Arbeiten ausgeführt werden, die Organen der amtlichen Vermessung vorbehalten sind.
  • Jede den Bestimmungen dieses Vertrages zuwiderlaufende Benützung der Daten ist untersagt. Die strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten (§ 28 des Kantonalen Geoinformationsgesetzes vom 24.Oktober 2011).
  • Gerichtsstand ist Winterthur, Schweiz.

5. Hinweise zur Verwendung der Daten

a) Lagekoordinaten

  • Die Koordinaten von Grenz- und Situationspunkten sind nach den Vorschriften der amtlichen Vermessung bestimmt worden. Die Zahlenwerte können nicht als absolut und spannungsfrei betrachtet werden.
  • Die Kennzeichnung der Fixpunkte muss vor deren Verwendung überprüft werden. Unstimmigkeiten sind dem Vermessungsamt zu melden.
  • Fixpunktkoordinatenwerte sind anhand der beiliegenden Liste zu überprüfen.
  • Kritische Grenz- und Gebäudeabstände sind durch das Vermessungsamt vor Ort überprüfen zu lassen.
  • Die Vermarkung ist nicht überprüft worden. Es können seit der Durchführung der Vermessung Veränderungen in der Lage eingetreten sein.

b) Höhenangaben

  • Die Höhen von Bolzen und Marksteinen können durch äussere Einflüsse verändert worden sein. Im Moment der Bekanntgabe von Höhenkoten werden die Punkte nicht überprüft.
  • Höhenwerte sind anhand der beiliegenden Liste der Fixpunktkoordinaten zu überprüfen.
  • Einzig den Fixpunkten sind kontrollierte Höhenkoordinaten zugewiesen. Alle anderen Höheninformationen sind unkontrolliert und ohne jegliche Gewähr.
  • Bei der Verwendung von Höhenfixpunkten sind folgende messtechnischen Vorkehrungen zu treffen. a) Höhenmessungen sind immer auf mindestens zwei Fixpunkte abzustützen. b) Alle für ein Projekt relevanten Höhen sind im Projektierungsstadium durch Nivellement aufeinander abzustimmen. c) Kritische Höhenfixpunkte und Höheninformationen im Allgemeinen sind durch das Vermessungsamt vor Ort überprüfen zu lassen.

c) Abstandslinien und Zonengrenzen

  • Die Elemente der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen werden dargestellt, so wie sie aus den rechtsverbindlichen Beschlussdokumenten übernommen wurden. Sie haben lediglich hinweisenden Charakter.

d) Richtigkeit der numerischen Leitungsdaten

  • Die Leitungsbauten können nicht ohne Zeitverzögerung im EDV-System nachgetragen werden. Der Datenbenutzer hat die Vollständigkeit der Leitungsdaten und die Lage der Leitungen (vor Beginn der Projektierung sowie vor Baubeginn) mittels eines Leitungskatasterplanes überprüfen zu lassen. Die Stadt Winterthur haftet nicht für Folgeschäden, die aus fehlerhaften Daten oder ungenügendem Nachführungsstand der Daten resultieren.

e) Pläne für Baueingaben

  • Situationsplan für die Baueingabe: Die aus den Daten abgeleitete Katastersituation muss dem Katasterplan AV entsprechen und vom Vermessungsamt visiert sein. Falls die Pläne den Darstellungsnormen nicht in genügendem Mass entsprechen, werden diese zurückgewiesen. In diesem Fall genügt ein vom Vermessungsamt visierter Originalkatasterplan AV ergänzend beizulegen.
  • Leitungskatasterplan: Es dürfen kostenfreie Ausdrucke aus dem Internet-Stadtplan oder kostenpflichtige Leitungskatasterpläne des Vermessungsamtes beigelegt werden, die nicht älter als ein Jahr sind. Aus digitalen Daten selbst produzierte Leitungskatasterpläne
    dürfen vom Lizenznehmer nicht für die Baueingabe verwendet werden.
  • Weitere Informationen finden Sie in den Merkblättern "Situationsplan für die Baueingabe" und "Leitungskatasterplan" auf unserer Homepage:  https://stadt.winterthur.ch/themen/leben-in-winterthur/planen-und-bauen/geoinformation-und-vermessung.

 

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