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Nachführung amtliche Vermessung

Ausgangslage

Die amtliche Vermessung (AV) dient seit rund 100 Jahren dem Grundbuch, indem sie den genauen Verlauf der Grenzen und die Lage der Bauten beschreibt und damit die Voraussetzung zur Garantie des Eigentums an Grund und Boden sichert. Zudem bilden die Vermessungsdaten die Grundlage für den Aufbau und den Betrieb von geografischen Informationssystemen. Die Qualität des Vermessungswerks ist massgeblich von der Vollständigkeit und der Aktualität der Vermessungsdaten abhängig. Änderungen an Bauten und Anlagen erfordern daher eine laufende Nachführung dieser Daten.

(Amtliche Vermessung Kanton Zürich; Weisung AV02-2016, S.3)

Nachführungspflicht und Nachführungsfrist

Sämtliche Bestandteile der amtlichen Vermessung unterliegen der Nachführungspflicht und nach Eintreten der Veränderung sind diese innert einem Jahr nachzuführen. Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer haben dem Vermessungsamt alle Änderungen, die den Inhalt der amtlichen Vermessung betreffen zu melden.

Art. 22 und 23 VAV und § 19 KVAV

Meldeservice: eFormular-Service

Erhebung der Daten

Die Daten der amtlichen Vermessung werden durch Fachleute des Geomatik- und Vermessungsamtes Winterthur erhoben, nachgeführt und für die Abgabe bereitgestellt. Die Datenerhebung im Stadtgebiet Winterthur basiert vorrangig auf terrestrische Aufnahme mittels Tachymeter.

Die nachgeführten Objekte können nach der Verarbeitung ein Tag später im Stadtplan visualisiert werden. Stadtplan Winterthur

 

Kontrollplot Schulhaus Zinzikon
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Kontrollplot Schulhaus Zinzikon

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