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Ist die Baubewilligung noch gültig?

Baubewilligungsverfahren Bauausführung: Ist die Baubewilligung noch gültig? Baufreigabe und Baubeginn; Bauarbeiten; Baukontrollen

Ist die Baubewilligung noch gültig?

Die Baubewilligung ist drei Jahre gültig vom Eintritt der Rechtskraft an gerechnet (Planungs- und Baugesetz PBG, § 322). 

Es muss vor Ablauf dieser drei Jahre mit der Bauausführung begonnen werden, andernfalls ist die Baubewilligung verfallen. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Baubeginn / Baufreigabe / Baukontrollen

Baubeginn
Nach Vorliegen der Baubewilligung sind in der Regel noch verschiedene Auflagen der Behörde zu erfüllen. Mit den Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn:

  • die Baubewilligung vorliegt
  • die Rechtsmittelfrist von 30 Tagen abgelaufen bzw. allfällige Rekurse erledigt sind
  • die Bedingungen und Auflagen gemäss Baubewilligung erfüllt sind
  • die Baufreigabe der Baukontrolle vorliegt

Baufreigabe / Baukontrollen
Die Baukontrolleure des Bauinspektorats erteilen die Baufreigabe, kontrollieren die wesentlichen Zwischenstände und die Bauausführung gemäss den bewilligten Plänen und den Nebenbestimmungen der Baubewilligung.

Bei Fragen steht Ihnen der zuständige Baukontrolleur zur Verfügung.

Entsprechend dem Bauverlauf melden Sie der Baukontrolle in der Regel nachfolgende Zwischenstände:

  • Baubeginn (Abbruch, Aushub, Hoch- und Tiefbauarbeiten) * 
  • Schnurgerüst (Bereitstellung zum Einschneiden) ** 
  • Rohbauabnahme ** 
  • Fertigstellung der Kanalisationsleitungen ***
  • Feuerpolizeikontrollen bei Bauausführung ***
  • Abnahmekontrolle durch die Aufzugskontrolle ***
  • Bezugsmeldung ** 
  • Bauvollendung (Schlussabnahme) *

 *) immer / bei jedem Bauvorhaben
**) nur bei Bedarf / gemäss Bestimmungen in der Baubewilligung
***) zusätzliche Kontrollen je nach Bauvorhaben

Diese Meldungen müssen rechtzeitig erfolgen, so dass eine Überprüfung der Bauarbeiten mit der Baubewilligung möglich ist. Für die Kontrollmeldungen stehen eFormulare zur Verfügung.

 

Weitere Informationen.

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