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Autoarme Nutzungen

Autoarme Nutzungen leisten einen Beitrag an die nachhaltige Mobilität. Damit kann das heute in weiten Teilen der Stadt bereits aus- bzw. überlastete Strassennetz «entlastet» werden.

Die Stadt Winterthur fördert autoarmes Wohnen (= massgebliche Unterschreitung der minimalen Parkplatzzahl). Gemäss Dienstanweisung des Stadtrates betreffend «Berechnung Parkplatzbedarf im Baubewilligungsverfahren» (02.02.2011) wird bei autoarmer Nutzung ein Mobilitätskonzept vorausgesetzt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Parkierung nicht einfach auf den öffentlichen Grund verlagert wird oder andere Parkierungsanlagen zweckentfremdet werden. Falls Sie eine autoarme Wohnsiedlung planen, bitten wir Sie, mit dem Tiefbauamt, Abteilung Verkehr, Kontakt aufzunehmen. Im Rahmen des Baubewilligungs- bzw. Gestaltungsplanverfahrens ist ein Mobilitätskonzept zu erstellen.

Typ Titel Bearbeitet
Merkblatt zu autoarmer Wohnnutzung 26.09.2023

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Tiefbauamt Telefon +41 52 267 54 72

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