Vollzugsverordnung zum Personalstatut vom 20. Juni 2018, 1. Nachtrag
Der Stadtrat Winterthur hat an seiner Sitzung vom 20. November 2019 beschlossen:
1. Die Vollzugsverordnung zum Personalstatut vom 20. Juni 2018 wird mit einem 1. Nachtrag ergänzt.
2. Der 1. Nachtrag zur Vollzugsverordnung zum Personalstatut vom 20. Juni 2018 tritt auf den 1. Januar 2020 in Kraft.
Während der Rekursfrist kann der Beschluss gemäss Ziffer 1 eingesehen werden bei der Stadtkanzlei, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur oder im Internet unter den Stadtratsbeschlüssen vom 20. November 2019.
Rechtsmittel: Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden.
29. November 2019
Stadtkanzlei Winterthur