Vollzugsverordnung über den Finanzhaushalt vom 25. Februar 2009: 2. Nachtrag (Änderung Art. 63; Kunst-und-Bau)
Der Stadtrat Winterthur hat an seiner Sitzung vom 25.09.2019 beschlossen:
1. Die Vollzugsverordnung über den Finanzhaushalt vom 25. Februar 2009 wird wie folgt geändert:
Art. 63
1Für geeignete Bauvorhaben wird im Kreditantrag eine Position für Kunst-und-Bau aufgenommen.
Abs. 2 Aufgehoben
2. Der 2. Nachtrag zur Vollzugsverordnung über den Finanzhaushalt vom 25. Februar 2009 tritt auf den 1. Januar 2020 in Kraft.
Rechtsmittel: Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Hermann-Götz-Strasse 26, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden.
3. Oktober 2019
Stadtkanzlei Winterthur