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Vollzugsverordnung für die Lehrpersonen, Schulleitungen und übrigen Funktionen im Schulwesen vom 14. Juli 2010 / 12. Nachtrag

15.08.2019
Amtliche Publikation Vollzugsverordnung für die Lehrpersonen, Schulleitungen und übrigen Funktionen im Schulwesen vom 14. Juli 2010 / 12. Nachtrag

Der Stadtrat Winterthur hat an seiner Sitzung vom 10. Juli 2019 beschlossen:

1. Die Vollzugsverordnung für die Lehrpersonen, Schulleitungen und übrigen Funktionen im Schulwesen vom 14. Juli 2010 wird mit einem 12. Nachtrag geändert

2. Die Änderungen treten auf Beginn des Schuljahres 2019/20 (1. August 2019) in Kraft. Bestehende Dienstverhältnisse von Lehrpersonen der Sonderschulen sind per 1. August 2020 anzupassen.

Die Änderungen des Erlasses gemäss Ziff. 1 können eingesehen werden bei der Stadtkanzlei, Pionierstrasse 7, 8400 Winterthur, oder im Internet unter https://stadt.winterthur.ch/amtliche-publikationen.

Rechtsmittel: Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Hermann-Götz-Strasse 26, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden.

15. August 2019

Stadtkanzlei Winterthur

Änderungen Vollzugsverordnung für die Lehrpersonen, Schulleitungen und übrigen Funktionen im Schulwesen vom 14. Juli 2010

Änderungen Vollzugsverordnung für die Lehrpersonen, Schulleitungen und übrigen Funktionen im Schulwesen vom 14. Juli 2010
Typ Titel
Beilage Änderungen Vollzugsverordnung für die Lehrpersonen, Schulleitungen und übrigen Funktionen im Schulwesen vom 14. Juli 2010 / 12. Nachtrag

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