Vollzugsverordnung für die Lehrpersonen, Schulleitungen und übrigen Funktionen im Schulwesen vom 14. Juli 2010 / 12. Nachtrag
Der Stadtrat Winterthur hat an seiner Sitzung vom 10. Juli 2019 beschlossen:
1. Die Vollzugsverordnung für die Lehrpersonen, Schulleitungen und übrigen Funktionen im Schulwesen vom 14. Juli 2010 wird mit einem 12. Nachtrag geändert
2. Die Änderungen treten auf Beginn des Schuljahres 2019/20 (1. August 2019) in Kraft. Bestehende Dienstverhältnisse von Lehrpersonen der Sonderschulen sind per 1. August 2020 anzupassen.
Die Änderungen des Erlasses gemäss Ziff. 1 können eingesehen werden bei der Stadtkanzlei, Pionierstrasse 7, 8400 Winterthur, oder im Internet unter https://stadt.winterthur.ch/amtliche-publikationen.
Rechtsmittel: Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Hermann-Götz-Strasse 26, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden.
15. August 2019
Stadtkanzlei Winterthur
Änderungen Vollzugsverordnung für die Lehrpersonen, Schulleitungen und übrigen Funktionen im Schulwesen vom 14. Juli 2010
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Beilage Änderungen Vollzugsverordnung für die Lehrpersonen, Schulleitungen und übrigen Funktionen im Schulwesen vom 14. Juli 2010 / 12. Nachtrag |