Volksabstimmungen vom 24. September 2017
I. Eidgenössische Vorlagen
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Bundesbeschluss vom 14. März 2017 über die Ernährungssicherheit (direkter Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative «Für Ernährungssicherheit») (BBl 2017, 2383)
- Bundesbeschluss vom 17. März 2017 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (BBl 2017, 2381)
- Bundesgesetz vom 17. März 2017 über die Reform der Altersvorsorge 2020 (BBl 2017, 2393)
II. Kantonale Vorlagen
- Kantonsverfassung (KV) (Änderung vom 13. März 2017; Gegenvorschlag zur Anti-Stauinitiative) (ABl 20175-03-31)
- Steuergesetz (Änderung vom 24. April 2017; Begrenzung des Arbeitswegkostenabzugs; Leistungsüberprüfung 2016) (ABl 2017-05-12)
- Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge (Änderung vom 23. Januar 2017; Heimfinanzierung) (ABl 2017-02-03)
- Sozialhilfegesetz (Änderung vom 3. April 2017; Aufhebung Sozialhilfeleistungen für vorläufig Aufgenommene) (ABl 2017-04-13)
III. Städtische Vorlage
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«Einheitliche Zuständigkeit bei Einbürgerungen» (12. Nachtrag zur Gemeindeordnung)
Stimm- und Wahlrecht
Stimmberechtigt für die Vorlagen gemäss Ziffern I bis III sind alle Schweizer Bürger und Bürgerinnen mit politischem Wohnsitz in der Stadt Winterthur, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen sind.
Das Stimmregister steht allen Stimmberechtigten zur Einsicht offen. Eintragungen werden nur bis zum fünften Vortag des Urnenganges vorgenommen. Bezüglich Stimmabgabe inkl. Stellvertretung gelten die auf dem Stimmrechtsausweis und den übrigen Wahl- und Abstimmungsunterlagen aufgedruckten Bestimmungen.
17. August 2017
Stadtkanzlei Winterthur