Volksabstimmungen vom 23. September 2018
I. Eidgenössische Vorlagen
- Bundesbeschluss vom 13. März 2018 über die Velowege sowie die Fuss- und Wanderwege (direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege [Velo-Initiative]») (BBl 2018, 1483);
- Volksinitiative vom 26. November 2015 «Für gesunde sowie umweltfreundlich und fair hergestellte Lebensmittel (Fair-Food-Initiative)» (BBl 2018, 1475);
- Volksinitiative vom 30. März 2016 «Für Ernährungssouveränität. Die Landwirtschaft betrifft uns alle» (BBl 2018, 1477).
II. Kantonale Vorlagen
- Kantonale Volksinitiative «Film- und Medienförderungsgesetz» (ABl 2015-09-25)
- Kantonale Volksinitiative «Wildhüter statt Jäger» (ABl 2017-01-20)
- Kantonale Volksinitiative «Stoppt die Limmattalbahn – ab Schlieren!» (Verzicht auf die zweite Etappe) (ABl 2017-02-03)
III. Vorlage der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich
Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich (Änderung vom 15. Mai 2018)
IV. Städtische Vorlage
Ersatzwahl einer Friedensrichterin/eines Friedensrichters für den Rest der Amtsdauer 2015-2021 in einem Arbeitspensum von 65% (Teilamt; 2. Wahlgang)
Stimm- und Wahlrecht
Stimmberechtigt für die Vorlagen gemäss Ziffern I, II und IV. sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit politischem Wohnsitz in der Stadt Winterthur, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen sind.
Stimmberechtigt für die Vorlage III sind alle der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich angehörenden Stimmberechtigten. Stimmberechtigt ist, wer als Mitglied der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich das 16. Altersjahr vollendet hat und über das Schweizer Bürgerrecht oder über eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügt.
Das Stimmregister steht allen Stimmberechtigten zur Einsicht offen. Eintragungen werden nur bis zum fünften Vortag des Urnenganges vorgenommen. Bezüglich Stimmabgabe inkl. Stellvertretung gelten die auf dem Stimmrechtsausweis und den übrigen Wahl- und Abstimmungsunterlagen aufgedruckten Bestimmungen.
30. August 2018
Stadtkanzlei Winterthur