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Volksabstimmungen vom 12. Februar 2017

19.01.2017
Amtliche Publikation der Volksabstimmungen vom 12. Februar 2017

I.   Ersatzwahl eines Mitglieds des Stadtrates Winterthur

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 23. November 2016 beschlossen:

  1. Der 1. Wahlgang der Ersatzwahl für ein Mitglied des Stadtrates für den Rest der Amtsdauer 2014 – 2018 wird auf Sonntag, 12. Februar 2017, festgesetzt.
  2. Ein allenfalls erforderlicher 2. Wahlgang findet am Sonntag, 2. April 2017, statt.
  3. Auf die Abgabe eines Beiblattes gemäss § 61 GPR und § 31 VPR wird verzichtet.

 II.  Eidgenössische Vorlagen

  1. Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration
  2. Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr
  3. Bundesgesetz vom 17. Juni 2016 über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III)

 Stimm- und Wahlrecht

Für die Wahl gemäss Ziffer I ist jede in der Stadt Winterthur stimmberechtigte Person wählbar, welche nicht bereits Mitglied des Stadtrates ist.

Stimmberechtigt für die Vorlagen sind alle Schweizer Bürger und Bürgerinnen mit politischem Wohnsitz in der Stadt Winterthur, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen sind.

Das Stimmregister steht allen Stimmberechtigten zur Einsicht offen. Eintragungen werden nur bis zum fünften Vortag des Urnenganges vorgenommen.

Bezüglich Stimmabgabe inkl. Stellvertretung gelten die auf dem Stimmrechtsausweis und den übrigen Wahl- und Abstimmungsunterlagen aufgedruckten Bestimmungen.

Gegen die Anordnung der Ersatzwahl eines Mitglieds des Stadtrates gemäss Ziffer I kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.

 19. Januar 2017

                                                                                Stadtkanzlei Winterthur

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