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Verordnung über die zusätzliche Ausfallentschädigung zugunsten von Kindertagesstätten und Tagesfamilienorganisationen zur Verminderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie

05.05.2020
Amtliche Publikation Verordnung über die zusätzliche Ausfallentschädigung zugunsten von Kindertagesstätten und Tagesfamilienorganisationen zur Verminderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 29. April 2020 beschlossen:

Eine Verordnung über die zusätzliche Ausfallentschädigung zugunsten von Kindertagesstätten und Tagesfamilienorganisationen zur Verminderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie wird erlassen und rückwirkend per 16. März 2020 in Kraft gesetzt.

Die Verordnung kann eingesehen werden auf dem Internet unter https://stadt.winterthur.ch/amtliche-publikationen. Eine Einsichtnahme vor Ort ist zurzeit aufgrund der Corona-Krise erschwert. Ist eine solche erwünscht, wird um Kontaktaufnahme gebeten unter stadtkanzlei@win.ch oder 052 267 51 13.

Rechtsmittel: Gegen diesen Beschluss (Erlass und Inkraftsetzen der Verordnung über die zusätzliche Ausfallentschädigung zugunsten von Kindertagesstätten und Tagesfamilienorganisationen zur Verminderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie) kann beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, innert 5 Tagen seit der amtlichen Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag Rekurs erhoben werden. Dem Lauf der Rekursfrist und der Einreichung eines Rekurses wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

5. Mai 2020                                                                      

Stadtkanzlei Winterthur

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