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Verkürzter Saisonsportpass wegen Lock-Down

26.05.2020
Amtliche Publikation Verkürzter Saisonsportpass wegen Lock-Down

Verkürzter Saisonsportpass wegen Lock-Down

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 beschlossen:

Aufgrund des Lock-Downs und der damit verkürzten Freibadsaison wird für das Jahr 2020 ein verkürzter Saison-Sportpass-Basis für 4 Monate angeboten.

Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Rekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden. Dem Lauf der Rekursfrist und der Einreichung eines Rekurses wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

26. Mai 2020

Stadtkanzlei Winterthur

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