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Urnengang vom 29. November 2020 – Vorlagen / Ansetzung kommunaler Vorlage

08.10.2020
Amtliche Publikation Urnengang vom 29. November 2020 – Vorlagen / Ansetzung kommunaler Vorlage

I.   Eidgenössische Vorlagen

1. Volksinitiative vom 10. Oktober 2016 «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt»

2. Volksinitiative vom 21. Juni 2018 «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten»

II.  Keine kantonalen Vorlagen

 

III. Städtische Vorlage

 «Querung Grüze» - Kredit von Fr. 59 400 000; Neubau einer Brücke «Querung Grüze» für den öffentlichen Verkehr zwischen der St. Gallerstrasse und der Sulzerallee (GGR-Nr. 2020.28)

Stimm- und Wahlrecht

Stimmberechtigt für die Vorlagen sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit politischem Wohnsitz in der Stadt Winterthur, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen sind.

Das Stimmregister steht allen Stimmberechtigten zur Einsicht offen. Eintragungen werden nur bis zum fünften Vortag des Urnenganges vorgenommen.

Bezüglich Stimmabgabe inkl. Stellvertretung gelten die auf dem Stimmrechtsausweis und den übrigen Wahl- und Abstimmungsunterlagen aufgedruckten Bestimmungen.

Gegen die Anordnung der städtischen Vorlage gemäss Ziffer III. kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.

8. Oktober 2020                                                                 

Stadtkanzlei Winterthur

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