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Urnengang vom 24. März 2019 – Vorlagen / Ansetzung einer kommunalen Vorlage

24.01.2019
Amtliche Publikation Urnengang vom 24. März 2019 – Vorlagen / Ansetzung einer kommunalen Vorlage

I.   Keine eidgenössische Vorlage

II. Kantonale Vorlagen

Erneuerungswahlen des Kantonsrates und des Regierungsrates

III. Städtische Vorlage

Theatervorlage – Erlass der Theaterverordnung zur Ausgliederung des Betriebs Theater Winterthur aus der Stadtverwaltung und Überführung in die gemeinnützige Aktiengesellschaft Theater Winterthur AG (GGR-Nr. 2012.117)

Stimm- und Wahlrecht

Stimmberechtigt für die Vorlagen sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit politischem Wohnsitz in der Stadt Winterthur, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen sind.

Das Stimmregister steht allen Stimmberechtigten zur Einsicht offen. Eintragungen werden nur bis zum fünften Vortag des Urnenganges vorgenommen. Bezüglich Stimmabgabe inkl. Stellvertretung gelten die auf dem Stimmrechtsausweis und den übrigen Wahl- und Abstimmungsunterlagen aufgedruckten Bestimmungen.

Gegen die Anordnung der städtischen Abstimmung gemäss Ziffer III kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Hermann-Götz-Strasse 26, 8400 Winterthur, erhoben werden.

24. Januar 2019

Stadtkanzlei Winterthur

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