Urnengang vom 24. März 2019 – Vorlagen / Ansetzung einer kommunalen Vorlage
I. Keine eidgenössische Vorlage
II. Kantonale Vorlagen
Erneuerungswahlen des Kantonsrates und des Regierungsrates
III. Städtische Vorlage
Theatervorlage – Erlass der Theaterverordnung zur Ausgliederung des Betriebs Theater Winterthur aus der Stadtverwaltung und Überführung in die gemeinnützige Aktiengesellschaft Theater Winterthur AG (GGR-Nr. 2012.117)
Stimm- und Wahlrecht
Stimmberechtigt für die Vorlagen sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit politischem Wohnsitz in der Stadt Winterthur, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen sind.
Das Stimmregister steht allen Stimmberechtigten zur Einsicht offen. Eintragungen werden nur bis zum fünften Vortag des Urnenganges vorgenommen. Bezüglich Stimmabgabe inkl. Stellvertretung gelten die auf dem Stimmrechtsausweis und den übrigen Wahl- und Abstimmungsunterlagen aufgedruckten Bestimmungen.
Gegen die Anordnung der städtischen Abstimmung gemäss Ziffer III kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Hermann-Götz-Strasse 26, 8400 Winterthur, erhoben werden.
24. Januar 2019
Stadtkanzlei Winterthur