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Urnengang vom 19. Mai 2019

23.05.2019
Amtliche Publikation Urnengang vom 19. Mai 2019

Urnengang vom 19. Mai 2019

Resultate der städtischen Vorlagen

 

1. Ersatzneubau Sekundarschulhaus Wallrüti und Sanierung Turnhallen- und Singsaaltrakt – Bewilligung eines Kredits von 28,418 Millionen Franken

 

Stimmberechtigte

 

 

 

69 665

Ja

24 096

Nein

4 516

Leer

                    408

Ungültig

1

Ungültig   eingelegt

 

 

 

165

Total

29 186

Stimmbeteiligung

41.89%

 Die Vorlage wurde angenommen.

2. Abwasserfreie obere Töss – Beitritt zur gemeinsamen Anstalt «Regionale Abwasserentsorgung Tösstal»

Stimmberechtigte

 

 

 

69 665

Ja

26 796

Nein

1 847

Leer

                    405

Ungültig

1

Ungültig   eingelegt

 

 

 

165

Total

29 214

Stimmbeteiligung

41.93%

Die Vorlage wurde angenommen.

Resultate der Vorlagen des Verbandes der evang.-ref. Kirchgemeinden der Stadt Winterthur

1. Neue Gegenstände der Urnenabstimmung – Änderung von §§ 6.1bis, 7.1.3, 7.3, 33.1, 33.2 und 34.2 des Statuts für den Verband der evangelisch-reformierten Kirchgemeinden der Stadt Winterthur

Stimmberechtigte

 

 

 

28 839

Ja

7 258

Nein

1 013

Leer

1 638

Ungültig

1

Ungültig   eingelegt

 

 

 

60

Total

9 970

Stimmbeteiligung

34.57%

Die Vorlage wurde angenommen.

2. Getrennte Präsidien von Verbandsvorstand und ZentralkirchenpflegeÄnderung von §§ 10.1, 12.1 und 12.3 des Statuts für den Verband der evangelisch-reformierten Kirchgemeinden der Stadt Winterthur

Stimmberechtigte

 

 

 

28 839

Ja

6 555

Nein

1 045

Leer

1 452

Ungültig

0

Ungültig eingelegt

 

 

 

60

Total

9 112

Stimmbeteiligung

31.60%

 Die Vorlage wurde angenommen.

Gegen die Resultate der städtischen Vorlagen kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs sowie innert 30 Tagen Rekurs beim Bezirksrat Winterthur, Hermann-Götz Strasse 26, 8400 Winterthur, erhoben werden.

Gegen die Resultate der Vorlagen der evang. ref. Kirche kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs sowie innert 30 Tagen Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur, erhoben werden.

23. Mai 2019                                                      Stadtkanzlei Winterthur

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