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Urnengang vom 17. Mai 2020 - Vorlagen

10.03.2020
Liste amtliche Publikationen Urnengang vom 17. Mai 2020 - Vorlagen

I. Eidgenössische Vorlagen

  1. Volksinitiative vom 31. August 2018 «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)»
  2. Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG)
  3. Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten)

II. Kantonale Vorlagen

  1. Zusatzleistungsgesetz (ZLG) (Änderung vom 28. Oktober 2019, Beiträge des Kantons)
  2. Strassengesetz (StrG) (Änderung vom 18. November 2019, Unterhalt von Gemeindestrassen)

III. Städtische Vorlage

Bedarfsgerechter Ausbau der Schulsozialarbeit (GGR-Nr. 2019.104).

IV. Vorlagen des Verbandes der evangelisch-reformierten Kirchgemeinden der Stadt Winterthur.

1. Neue Struktur der reformierten Kirche Winterthur – Grundsatz-Variantenabstimmung

1a.          Grundsatzbeschluss für «Aufwertung des Stadtverbands» (Modell 1)

1b.         Grundsatzbeschluss für «Eine Kirchgemeinde Winterthur» (Modell 2)

1c.          Stichfrage zwischen 1a. und 1b.

2. Umbauprojekt Kirchgemeindehaus und Annexbau Oberwinterthur

Stimm- und Wahlrecht

Stimmberechtigt für die Vorlagen I. bis III. sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit politischem Wohnsitz in der Stadt Winterthur, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen sind.

Stimmberechtigt für die Vorlagen unter IV. sind Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirche mit politischem Wohnsitz in der Stadt Winterthur, die über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen, die das 16. Altersjahr zurückgelegt haben und von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen sind.

Das Stimmregister steht allen Stimmberechtigten zur Einsicht offen. Eintragungen werden nur bis zum fünften Vortag des Urnenganges vorgenommen.

Bezüglich Stimmabgabe inkl. Stellvertretung gelten die auf dem Stimmrechtsausweis und den übrigen Wahl- und Abstimmungsunterlagen aufgedruckten Bestimmungen.

Gegen die Anordnung der städtischen Abstimmung gemäss Ziffer III. sowie der Vorlagen der evangelisch-reformierten Kirche gemäss Ziffer IV. kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.

10. März 2020                                                                    

Stadtkanzlei Winterthur

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