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Urnengang vom 10. Februar 2019 – Vorlagen / Ansetzung einer kommunalen Vorlage

06.12.2018
Amtliche Publikation Urnengang vom 10. Februar 2019 – Vorlagen / Ansetzung einer kommunalen Vorlage

I.   Eidgenössische Vorlage

Volksinitiative vom 21. Oktober 2016 «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)»

II. Kantonale Vorlagen

  1. Hundegesetz (Änderung vom 28. Mai 2018; praktische Hundeausbildung)
  2. Wassergesetz (WsG) (vom 9. Juli 2018)

III. Städtische Vorlage

Kredit für die Beschaffung von «Tageskarten Gemeinde» (vom 27. August 2018)

Stimm- und Wahlrecht

Stimmberechtigt für die Vorlagen sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit politischem Wohnsitz in der Stadt Winterthur, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen sind.

Das Stimmregister steht allen Stimmberechtigten zur Einsicht offen. Eintragungen werden nur bis zum fünften Vortag des Urnenganges vorgenommen. Bezüglich Stimmabgabe inkl. Stellvertretung gelten die auf dem Stimmrechtsausweis und den übrigen Wahl- und Abstimmungsunterlagen aufgedruckten Bestimmungen.

Gegen die Anordnung der städtischen Abstimmung gemäss Ziffer III kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Hermann-Götz-Strasse 26, 8400 Winterthur, erhoben werden.

6. Dezember 2018

Stadtkanzlei Winterthur

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