Urnengänge vom 23.08.2020 und vom 27.09.2020 - Ansetzung von Vorlagen
Urnengang vom 23. August 2020 – Vorlagen / Ansetzung kommunaler Vorlagen
I. Keine eidgenössischen Vorlagen
II. Keine kantonalen Vorlagen
III. Städtische Vorlagen
Bedarfsgerechter Ausbau der Schulsozialarbeit (GGR-Nr. 2019.104)
Ersatzwahl eines Mitglieds des Stadtrates
Urnengang vom 27. September 2020 – Vorlagen / Ansetzung kommunaler Vorlagen
I. Eidgenössische Vorlagen
1. Volksinitiative vom 31. August 2018 «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)»
2. Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG)
3. Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten)
4. Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (Erwerbsersatzgesetz, EOG)
5. Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
Die Vorlage 5 kommt nur zur Abstimmung, wenn das Referendum zustande kommt.
II. Kantonale Vorlagen
1. Zusatzleistungsgesetz (ZLG) (Änderung vom 28. Oktober 2019, Beiträge des Kantons)
2. Strassengesetz (StrG) (Änderung vom 18. November 2019, Unterhalt von Gemeindestrassen)
III. Keine städtischen Vorlagen
IV. Vorlagen des Verbandes der evangelisch-reformierten Kirchgemeinden der Stadt Winterthur
1. Neue Struktur der reformierten Kirche Winterthur – Grundsatz-Variantenabstimmung
1a. Grundsatzbeschluss für «Aufwertung des Stadtverbands» (Modell 1)
1b. Grundsatzbeschluss für «Eine Kirchgemeinde Winterthur» (Modell 2)
1c. Stichfrage zwischen 1a. und 1b.
2. Umbauprojekt Kirchgemeindehaus und Annexbau Oberwinterthur
Stimm- und Wahlrecht
Stimmberechtigt für die Vorlagen vom 23. August 2020 und die Vorlagen I bis II vom 27. September 2020 sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit politischem Wohnsitz in der Stadt Winterthur, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen sind.
Stimmberechtigt für die Vorlagen IV vom 27. September 2020 sind Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirche mit politischem Wohnsitz in der Stadt Winterthur, die über das Schweizer Bürgerrecht oder eine ausländerrechtliche Bewilligung B, C oder Ci verfügen, die das 16. Altersjahr zurückgelegt haben und von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen sind.
Das Stimmregister steht allen Stimmberechtigten zur Einsicht offen. Eintragungen werden nur bis zum fünften Vortag des Urnenganges vorgenommen.
Bezüglich Stimmabgabe inkl. Stellvertretung gelten die auf dem Stimmrechtsausweis und den übrigen Wahl- und Abstimmungsunterlagen aufgedruckten Bestimmungen.
Gegen die Anordnung der städtischen Vorlagen vom 23. August 2020 sowie der Vorlagen der evangelisch-reformierten Kirche vom 27. September 2020 kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.
4. Juni 2020
Stadtkanzlei Winterthur