Kopfbereich

Direkter Zugriff

Willkommen in Winterthur.

Hauptnavigation

Untere Vogelsangstrasse, Storchenbrücke bis Auwiesenstrasse, Strassensanierung / Gebundenerklärung und Ausgabenfreigabe von 4 553 000 Franken

25.03.2021
Amtliche Publikation Untere Vogelsangstrasse, Storchenbrücke bis Auwiesenstrasse, Strassensanierung / Gebundenerklärung und Ausgabenfreigabe von 4 553 000 Franken

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 17. März 2021 beschlossen:

Die Aufwendungen für die Strassensanierung der Unteren Vogelsangstrasse, Storchenbrücke bis Auwiesenstrasse, im Gesamtbetrag von rund 4 553 000 Franken werden gestützt auf § 5 Gemeindeverordnung als gebundene Ausgaben im Sinne von § 103 Abs. 1 Gemeindegesetz bezeichnet und zulasten der Investitionsrechnung des allgemeinen Verwaltungsvermögens, Projekt-Nr. 11454, freigegeben.

Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.

25. März 2021

Stadtkanzlei Winterthur

Fusszeile