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Übertrag der Verkehrstechnik und der Verkehrssteuerung von der Stadtpolizei zum Tiefbauamt per 1.3.2019; 13. Nachtrag zur Vollzugsverordnung über die Organisation der Stadtverwaltung (VVOS) und 1. Nachtrag zur Zuständigkeitsordnung der Stadt Winterthur zur kantonalen Verordnung über den Vollzug des Strassensignalisationsrechts des Bundes vom 12. November 1980

10.01.2019
Amtliche Publikation Übertrag der Verkehrstechnik und der Verkehrssteuerung von der Stadtpolizei zum Tiefbauamt per 1.3.2019; 13. Nachtrag zur Vollzugsverordnung über die Organisation der Stadtverwaltung (VVOS) und 1. Nachtrag zur Zuständigkeitsordnung der Stadt Winterthur zur kantonalen Verordnung über den Vollzug des Strassensignalisationsrechts des Bundes vom 12. November 1980

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 5. Dezember 2018 beschlossen:

1. Die Themenbereiche Verkehrstechnik und Verkehrssteuerung der Abteilung Verkehr der Stadtpolizei Winterthur und damit verbunden die Themenverantwortung werden per 1. März 2019 vom Departement Sicherheit und Umwelt, Stadtpolizei, in das Departement Bau, Tiefbauamt, übertragen.

2. Die Vollzugsverordnung über die Organisation der Stadtverwaltung (VVOS) vom 13. Dezember 2006 wird mit einem 13. Nachtrag angepasst.

3. Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Winterthur zur kantonalen Verordnung über den Vollzug des Strassensignalisationsrechts des Bundes vom 12. November 1980 vom 4. November 1981 wird mit einem 1. Nachtrag angepasst.

4. Diese Änderungen treten per 1. März 2019 in Kraft.

Die Änderungen der Erlasse gemäss Ziff. 2 und 3 können eingesehen werden bei der Stadtkanzlei, Pionierstrasse 7, 8400 Winterthur, oder im Internet unter https://stadt.winterthur.ch/amtliche-publikationen.

Rechtsmittel: Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden.

10. Januar 2019

Stadtkanzlei Winterthur

 

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Typ Titel
Änderungen der Erlasse gemäss Stadtratsbeschluss

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