Totalrevision Gebührenreglement für Schul- und Sportanlagen der Stadt Winterthur
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 12. Dezember 2018 beschlossen:
1. Das überarbeitete Gebührenreglement für die Schul- und Sportanlagen der Stadt Winterthur wird erlassen und per 1. März 2019 in Kraft gesetzt.
2. Das Gebührenreglement für Schul- und Sportanlagen der Stadt Winterthur vom 16. April 2008 inkl. Nachträge bis 1. Februar 2015 sowie das Gebührenreglement der Nebendienstleistungen für die Schul- und Sportanlagen vom 1. August 2013 werden auf 1. März 2019 ausser Kraft gesetzt.
Die Änderungen des Erlasses gemäss Ziff. 1 können eingesehen werden bei der Stadtkanzlei, Pionierstrasse 7, 8400 Winterthur, oder im Internet unter https://stadt.winterthur.ch/amtliche-publikationen.
Rechtsmittel: Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Hermann-Götz-Strasse 26, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden.
17. Januar 2019
Stadtkanzlei Winterthur
Gebührenreglement per 1. März 2019
Typ | Titel |
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Anhänge Gebührenreglement Schul und Sportanlagen der Stadt Winterthur per 01.03.19 | |
Gebührenreglement Schul und Sportanlagen der Stadt Winterthur per 01.03.19 |