Tarifordnung für das Taxiwesen der Stadt Winterthur / Anpassung der Tarife
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 27. Januar 2021 beschlossen:
1. Gestützt auf Art. 24 Abs. 1 der Verordnung über das Taxiwesen der Stadt Winterthur vom 11. Januar 1989 wird die «Tarifordnung für das Taxiwesen der Stadt Winterthur» vom 1. Juni 2008 folgendermassen revidiert:
Ingress (geändert)
Der Stadtrat
gestützt auf Art. 24 Abs. 1 der Verordnung über das Taxiwesen der Stadt Winterthur vom 11. Januar 1989
beschliesst
Art. 1 (geändert)
Für Taxis mit Betriebsbewilligungen der Kat. A und B gelten folgende verbindliche Höchsttarife.
Taxen Maximal
1.1 Grundtaxe Fahrauftrag Fr. 7.00
1.2 Fahrtaxe pro km Fr. 4.20
1.3 Wartezeittaxe pro Std. Fr. 79.20
Art. 2 Teuerung (geändert)
Dieser Tarif basiert auf dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom September 2020 (=101.2 Punkte / Basis Dezember 2015 = 100 Punkte).
Art. 3 Abs. 1 (geändert)
In den Höchsttarifen sind Bedienungsgeld sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer inbegriffen. Zuschläge dürfen nur für aufwändigeres Zu- und Wegtragen von Gepäck erhoben werden.
2. Die Änderungen gemäss Ziffer 1 werden auf den 1. März 2021 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Rekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.
29. Januar 2021
Stadtkanzlei Winterthur