Tarifordnung betreffend die Abgabe von Gas – Neuerlass per 1. Januar 2018
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 25. Oktober 2017 beschlossen:
Gestützt auf § 43 ff. Verordnung über die Abgabe von Gas (VAG) vom 30. Juni 2014 wird die Tarifordnung betreffend Abgabe von Gas neu erlassen und auf 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt. Diese Tarifordnung ersetzt damit die Tarifordnung betreffend Abgabe von Gas vom 13. August 2014 (inkl. Änderungen bis 9.12.2015).
Die neuen Tarife können eingesehen werden bei der Stadtkanzlei, Pionierstrasse 7, 8400 Winterthur, oder im Internet unter https://stadt.winterthur.ch/amtliche-publikationen.
Rechtsmittel: Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden.
2. November 2017
Stadtkanzlei Winterthur
Beilage
Typ | Titel |
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Tarifordnung Gas ab 1. Januar 2018 |