Tarifordnung betreffend Abgabe von Gas – Teilrevision per 1. Januar 2021
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 26. August 2020 beschlossen:
Gestützt auf Artikel 43 ff. Verordnung über die Abgabe von Gas (VAG) vom 30. Juni 2014 wird die Tarifordnung betreffend die Abgabe von Gas vom 21. November 2018 folgendermassen – mit Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2021 – revidiert:
Art. 2 Produkte und deren Zusammensetzung (geändert)
1Stadtwerk Winterthur bietet folgende Gasprodukte an:
- e-Gas.Gold bestehend aus 100 Prozent erneuerbarem Gas
- e-Gas.Silber bestehend aus 50 Prozent erneuerbarem Gas und 50 Prozent CO2-kompensiertem Gas
- e-Gas.Bronze bestehend aus 36 Prozent erneuerbarem Gas und 64 Prozent CO2-kompensiertem Gas
- e-Gas.Weiss bestehend aus 16 Prozent erneuerbarem Gas und 84 Prozent CO2-kompensiertem Gas
Art. 6 Tarife für Gas als Treibstoff (geändert)
1Stadtwerk Winterthur legt monatlich den Tarif für Gas als Treibstoff fest.
Art. 8 Ermässigung für Zweistoff-Anlagen (geändert)
1Kundschaft mit einer von Gas auf Öl umschaltbaren Zweistoff-Anlage erhält auf die Tarife gemäss Artikel 3 eine Tarifreduktion von 0,9 Rappen pro Kilowattstunde.
Art. 10 Bonus 2021 (geändert)
1Auf die Tarife gemäss Artikel 3 wird ein Bonus gewährt:
- a. 24,52 Prozent auf den Tarifen für e-Gas.Gold gemäss Artikel 3 Absatz 1
- b. 11,18 Prozent auf den Tarifen für e-Gas.Silber gemäss Artikel 3 Absatz 2
- c. 7,17 Prozent auf den Tarifen für e-Gas.Bronze gemäss Artikel 3 Absatz 3
- d. 6,37 Prozent auf den Tarifen für e-Gas.Weiss gemäss Artikel 3 Absatz 4
2Der Bonus gemäss Absatz 1 gilt bis 31. Dezember 2021.
Rechtsmittel: Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag Rekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.
28. August 2020
Stadtkanzlei Winterthur