Stromtarife 2020 – Netznutzung und Energie; Neuerlass der Tarifordnung betreffend Abgabe von Elektrizität per 1. Januar 2020
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 28. August 2019 beschlossen:
1. Gestützt auf Artikel 30 Absatz 1 der Verordnung über die Abgabe von Elektrizität vom 27. Juni 2011 wird die Tarifordnung betreffend Abgabe von Elektrizität neu erlassen.
2. Die neue Tarifordnung wird auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt. Sie ersetzt die Tarifordnung betreffend die Abgabe von Elektrizität vom 17. August 2011.
Die neuen Tarife können eingesehen werden bei der Stadtkanzlei, Pionierstrasse 7, 8400 Winterthur, oder im Internet unter https://stadt.winterthur.ch/amtliche-publikationen.
Rechtsmittel: Gegen die Tarifbestimmungen der Tarifordnung kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag bei der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom, Effingerstrasse 39, 3003 Bern, Rekurs erhoben werden. Gegen alle übrigen Bestimmungen der Tarifordnung kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat, Hermann-Götz-Strasse 26, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden.
30. August 2019
Stadtkanzlei Winterthur
Beilage
Typ | Titel |
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Tarifordnung betreffend Abgabe von Elektrizität |