«Stadtklima-Initiativen»
Kommunale Volksinitiative «Initiative für ein gesundes Stadtklima (Gute-Luft-Initiative)»
Mit Beschluss vom 14. April 2021 hat der Stadtrat Winterthur festgestellt, dass die zur Vorprüfung eingereichte Volksinitiative «Initiative für ein gesundes Stadtklima (Gute-Luft-Initiative)» den einschlägigen Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) entspricht und gleichzeitig die amtliche Veröffentlichung angeordnet.
Titel der Volksinitiative
«Initiative für ein gesundes Stadtklima (Gute-Luft-Initiative)»
Text
Gestützt auf Art. 13 ff. der Gemeindeordnung der Stadt Winterthur und auf das Gesetz über die politischen Rechte (GPR; LS 161) stellen die unterzeichnenden Stimmberechtigten der Stadt Winterthur in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs folgendes Begehren:
«Die Unterzeichnenden fordern, es sei folgender Beschluss zu fassen:
1 Die Stadt Winterthur trifft wirksame Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen der Klimaerwärmung, wie insbesondere gegen Hitzetage und Tropennächte.
2 Zu diesem Zweck erhöht sie insbesondere die Anzahl Bäume und schafft oder sichert sie zusätzliche Grünflächen.
3 Sie wandelt im erforderlichen Umfang insbesondere Strassenflächen in Flächen für Bäume und Grünflächen um. Flächen für den Fussverkehr, den Veloverkehr sowie den öffentlichen Verkehr sind je mindestens in ihrem Bestand zu erhalten.
4 Ab Inkrafttreten dieses Beschlusses ist während zehn Jahren jährlich eine Fläche, welche mindestens 0,5 Prozent der gesamten Strassenfläche auf Stadtgebiet im Referenzjahr 2021 entspricht, von befestigter Strassenfläche in Flächen für Bäume und Grünflächen umzuwandeln.
5 Die Stadt Winterthur veröffentlicht jährlich einen Bericht über den Stand der Umsetzung der Massnahmen und deren Wirkung.»
Initiativkomitee:
Costantino Daniel, Pfarrgasse 2; Diener Reto, Rychenbergstrasse 348; Gerber Markus, Giesserstrasse 2; Germann Willy, Rundstrasse 15; Landolt Felix, Wülflingerstrasse 343; Mérillat Stève, Weinbergstrasse 117; Rüegg Alfred, Kirchplatz 2; Schadegg Peter, Wartstrasse 94; Verdieri Aurelia, Salstrasse 51; Witschi Karin, Pflanzschulstrasse 27; Zäch, Benedikt, Endlikerstrasse 70b; Zeugin Michael, Hauswiesenweg 7
Kommunale Volksinitiative «Initiative für eine zukunftsfähige Mobilität (Zukunfts-Initiative)»
Mit Beschluss vom 14. April 2021 hat der Stadtrat Winterthur festgestellt, dass die zur Vorprüfung eingereichte Volksinitiative «Initiative für eine zukunftsfähige Mobilität (Zukunfts-Initiative)» den einschlägigen Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) entspricht und gleichzeitig die amtliche Veröffentlichung angeordnet.
Titel der Volksinitiative
«Initiative für eine zukunftsfähige Mobilität (Zukunfts-Initiative)»
Text
Gestützt auf Art. 13 ff. der Gemeindeordnung der Stadt Winterthur und auf das Gesetz über die politischen Rechte (GPR; LS 161) stellen die unterzeichnenden Stimmberechtigten der Stadt Winterthur in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs folgendes Begehren:
«Die Unterzeichnenden fordern, es sei folgender Beschluss zu fassen:
1 Die Stadt Winterthur trifft Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen des Verkehrs.
2 Die Stadt Winterthur trifft die dazu notwendigen Massnahmen. Sie setzt konsequent auf den öffentlichen Verkehr und auf ein attraktives und sicheres Fuss- und Velowegnetz.
3 Ab Inkrafttreten dieses Beschlusses ist während zehn Jahren jährlich eine Fläche, welche mindestens 0,5 Prozent der gesamten Strassenfläche auf Stadtgebiet im Referenzjahr 2021 entspricht, von befestigter Strassenfläche in Flächen für den Fussverkehr, den Veloverkehr sowie Flächen mit Bevorzugung des öffentlichen Verkehrs umzuwandeln. Flächen für den Fussverkehr, den Veloverkehr sowie den öffentlichen Verkehr sind je mindestens in ihrem Bestand zu erhalten.
4 Die Stadt Winterthur veröffentlicht jährlich einen Bericht über den Stand der Umsetzung der Massnahmen und deren Wirkung.»
Initiativkomitee:
Costantino Daniel, Pfarrgasse 2; Diener Reto, Rychenbergstrasse 348; Gerber Markus, Giesserstrasse 2; Germann Willy, Rundstrasse 15; Landolt Felix, Wülflingerstrasse 343; Mérillat Stève, Weinbergstrasse 117; Rüegg Alfred, Kirchplatz 2; Schadegg Peter, Wartstrasse 94; Verdieri Aurelia, Salstrasse 51; Witschi Karin, Pflanzschulstrasse 27; Zäch, Benedikt, Endlikerstrasse 70b; Zeugin Michael, Hauswiesenweg 7
Gegen diese Veröffentlichung kann innert fünf Tagen seit dem Erscheinungsdatum schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.
29. April 2020
Stadtkanzlei Winterthur