Schulhaus Langwiesen, Schulraumprovisorium: Gebundenerklärung und Ausgabenfreigabe von 3 050 000 Franken
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 13. Mai 2020 beschlossen:
Die Aufwendungen für die Planung und Ausführung des zweigeschossigen Schulraumprovisoriums im Gesamtbetrag von rund 3 050 000 Franken werden gestützt auf § 5 Gemeindeverordnung und das übergeordnete Recht (Kantonsverfassung vom 27. Februar 2005; Volkschulgesetz vom 7. Februar 2005 und den Empfehlungen für Schulhausanlagen vom 1. Januar 2012) als gebundene Ausgaben im Sinne von § 103 Abs. 1 Gemeindegesetz bezeichnet und zu Lasten der Investitionsrechnung des allgemeinen Verwaltungsvermögens, Projekt-Nr. 13290, freigegeben.
Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.
29. Mai 2020
Stadtkanzlei Winterthur