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Reglement über die Übernahme von Kosten von Kunst- und Sportschulen durch die Stadt Winterthur (Neuerlass)

13.06.2019
Amtliche Publikation Reglement über die Übernahme von Kosten von Kunst- und Sportschulen durch die Stadt Winterthur (Neuerlass)

Die Zentralschulpflege Winterthur hat an ihrer Sitzung vom 2. April 2019 beschlossen:

Das Reglement über die Übernahme von Kosten von Kunst- und Sportschulen durch die Stadt Winterthur wird neu erlassen.

Dieses neu erlassene Reglement kann eingesehen werden bei der Stadtkanzlei, Pionierstrasse 7, 8400 Winterthur, oder im Internet unter https://stadt.winterthur.ch/amtliche-publikationen.

Rechtsmittel: Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Hermann-Götz-Strasse 26, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden.

13. Juni 2019

Stadtkanzlei Winterthur

Link zum neu erlassenen Reglement

In der städtischen Erlass-Sammlung findet sich das Reglement über die Übernahme von Kosten von Kunst- und Sportschulen durch die Stadt Winterthur (Neuerlass).

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