Reglement über die Übernahme von Kosten von Kunst- und Sportschulen durch die Stadt Winterthur (Neuerlass)
Die Zentralschulpflege Winterthur hat an ihrer Sitzung vom 2. April 2019 beschlossen:
Das Reglement über die Übernahme von Kosten von Kunst- und Sportschulen durch die Stadt Winterthur wird neu erlassen.
Dieses neu erlassene Reglement kann eingesehen werden bei der Stadtkanzlei, Pionierstrasse 7, 8400 Winterthur, oder im Internet unter https://stadt.winterthur.ch/amtliche-publikationen.
Rechtsmittel: Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Hermann-Götz-Strasse 26, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden.
13. Juni 2019
Stadtkanzlei Winterthur
Link zum neu erlassenen Reglement
In der städtischen Erlass-Sammlung findet sich das Reglement über die Übernahme von Kosten von Kunst- und Sportschulen durch die Stadt Winterthur (Neuerlass).