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Referendum gegen den privaten Gestaltungsplan «Eichwaldhof» (GGR-Nr. 2020.25) / Ansetzung einer kommunalen Abstimmung / Urnengang vom 7. März 2021 – Vorlagen

10.12.2020
Amtliche Publikation Referendum gegen den privaten Gestaltungsplan «Eichwaldhof» (GGR-Nr. 2020.25) / Ansetzung einer kommunalen Abstimmung / Urnengang vom 7. März 2021 – Vorlagen

1. Referendum gegen den privaten Gestaltungsplan «Eichwaldhof» (GGR-Nr. 2020.25)

Am 15. Oktober 2020 wurde das Referendum gegen das oben genannte Geschäft mit 1 602 gültigen Unterschriften ergriffen. Die daher notwendige Abstimmung hat der Stadtrat auf den 7. März 2021 angesetzt.

2. Urnengang vom 7. März 2021

I.   Eidgenössische Vorlagen

  1. Volksinitiative vom 15. September 2017 «Ja zum Verhüllungsverbot»
  2. Bundesgesetz vom 27. September 2019 über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz, BGEID)
  3. Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Genehmigung des Umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien

II. Kantonale Vorlagen

  1. Verfassung des Kantons Zürich (Änderung vom 17. August 2020; Anpassung Grenzwerte)
  2. Sozialhilfegesetz (SHG) (Änderung vom 15. Juni 2020; Klare rechtliche Grundlage für Sozialdetektive)
  3. A) Kantonale Volksinitiative «Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben»
    B) Gegenvorschlag des Kantonsrates Polizeigesetz: (PolG) (Änderung vom 9. März 2020; Nennung der Nationalität bei Polizeimeldungen)

III. Städtische Vorlage

Privater Gestaltungsplan «Eichwaldhof» (GGR-Nr. 2020.25).

Stimm- und Wahlrecht

Stimm- und wahlberechtigt für alle Vorlagen sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit politischem Wohnsitz in der Stadt Winterthur, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und von der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene nicht ausgeschlossen sind.

Das Stimmregister steht allen Stimmberechtigten zur Einsicht offen. Eintragungen werden nur bis zum fünften Vortag des Urnenganges vorgenommen.

Bezüglich Stimmabgabe inkl. Stellvertretung gelten die auf dem Stimmrechtsausweis und den übrigen Wahl- und Abstimmungsunterlagen aufgedruckten Bestimmungen.

Gegen die Anordnung der städtischen Abstimmung vom 7. März 2021 gemäss Ziffer 2. III kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.

10. Dezember 2020

Stadtkanzlei Winterthur

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