Outsourcing der Festnetztelefonie / Gebundenerklärung und Ausgabenfreigabe
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 24. Februar 2021 beschlossen:
Die Aufwendungen für das Outsourcing der Festnetztelefonie im Betrag von jährlich wiederkehrend rund 994 463 Franken, somit für die vereinbarte Vertragsdauer von vier Jahren von insgesamt rund 3 978 000 Franken (inkl. MWST) gehören zum notwendigen allgemeinen Verwaltungsaufwand. Sie werden daher als gebundene Ausgaben im Sinne von § 103 Abs. 1 Gemeindegesetz bezeichnet und zu Lasten der Erfolgsrechnung der Produktegruppe Informatikdienste der Jahre 2021 bis 2025 freigegeben.
Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.
4. März 2021
Stadtkanzlei Winterthur