Neuerlasse per 1. Januar 2019: Tarifordnung betreffend die Abgabe von Gas / Tarifordnung betreffend die Abgabe von Fernwärme
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 21. November 2018 beschlossen:
1. Gestützt auf § 43 ff. Verordnung über die Abgabe von Gas (VAG) vom 30. Juni 2014 wird die Tarifordnung betreffend Abgabe von Gas mit Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2019 erlassen und ersetzt damit die Tarifordnung betreffend Abgabe von Gas vom 25. Oktober 2017.
2. Gestützt auf Art. 51 Verordnung über die Fernwärmeversorgung vom 23. Oktober 1995 wird die Tarifordnung betreffend die Abgabe von Fernwärme mit Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2019 neu erlassen und ersetzt die Tarifordnung für Fernwärmebezüge vom 7. Februar 1996.
Die neuen Tarifordnungen können eingesehen werden bei der Stadtkanzlei, Pionierstrasse 7, 8400 Winterthur, oder im Internet unter https://stadt.winterthur.ch/amtliche-publikationen.
Rechtsmittel: Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen seit Publikation schriftlich, begründet und mit Antrag beim Bezirksrat Winterthur, Hermann-Götz Strasse 26, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden.
30. November 2018
Stadtkanzlei Winterthur
Beiliegend die beiden Neuerlasse
Typ | Titel |
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Tarifordnung betreffend Abgabe von Fernwärme | |
Tarifordnung betreffend Abgabe von Gas |