Kommunale Volksinitiative
Mit Beschluss vom 31. Januar 2018 hat der Stadtrat von Winterthur festgestellt, dass die zur Vorprüfung eingereichte Volksinitiative «Obertor: Boden behalten – Winterthur gestalten» den einschlägigen Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) entspricht und die amtliche Veröffentlichung angeordnet.
Initiativ-Titel:
Obertor: Boden behalten – Winterthur gestalten
Initiativ-Text (in Form der allgemeinen Anregung):
Das gesamte durch den Wegzug der Polizei freiwerdende Areal am Obertor soll im Volksvermögen, das heisst in städtischem Eigentum bleiben und einer gemischten Nutzung zugeführt werden, die dem Prinzip der Gemeinnützigkeit verpflichtet ist. Das Areal soll einer Trägerschaft im Baurecht abgegeben werden, die mindestens bei der Hälfte der Geschossflächen eine Vermietung nach dem Prinzip der Kostenmiete garantiert.
Initiativkomitee:
Berger David, Badgasse 1, 8400; Gander Katharina, Langgasse 25, 8400; Meyer Mattea, Rosentalstrasse 24, 8400; Baumann Christoph, Bachtelstrasse 51, 8400; Hollinger Liliane, Stadthausstrasse 87, 8400; Feer Nico, Eichliackerstrasse 12, 8406; Dürr Renate, Ibergstrasse 25, 8405; Rüegg Alfred, Kirchplatz 2, 8400.
Gegen diese Veröffentlichung kann innert fünf Tagen seit dem Erscheinungsdatum schriftlich, begründet und mit Antrag Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.
8. Februar 2018
Stadtkanzlei Winterthur