Kopfbereich

Direkter Zugriff

Willkommen in Winterthur.

Hauptnavigation

Gesamterneuerungswahlen des Grossen Gemeinderates für die Amtsdauer 2018 bis 2022

24.08.2017
Amtliche Publikation Gesamterneuerungswahlen des Grossen Gemeinderates für die Amtsdauer 2018 bis 2022

Der Stadtrat hat am 8. März 2017 die Gesamterneuerungswahlen des Grossen Gemeinderates auf den Sonntag, 4. März 2018 festgesetzt.

Die Wahlen erfolgen nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte vom 1. September 2003 (GPR), der Verordnung über die politischen Rechte vom 27. Oktober 2004 (VPR) und der Gemeindeordnung der Stadt Winterthur vom 26. November 1989 (GO).

Wählbar sind alle stimmberechtigten Personen mit politischem Wohnsitz in Winterthur, die im Rahmen eines Wahlvorschlages gemäss § 89 ff. GPR von mindestens 30 Winterthurer Stimmberechtigten zur Wahl vorgeschlagen werden.

Wahlvorschläge sind der Stadtkanzlei bis spätestens Mittwoch, 27. Dezember 2017 einzureichen.

Die genauen Bestimmungen über den Ablauf des Verfahrens werden den Präsidentinnen und Präsidenten der im Grossen Gemeinderat vertretenen politischen Parteien der Stadt Winterthur direkt zugestellt.

Weiteren Interessenten werden die Unterlagen durch die Stadtkanzlei auf Anfrage abgegeben. (Tel. 052 267 51 13)

Gegen diese Anordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.

24. August 2017

Für die wahlleitende Behörde:

Stadtkanzlei Winterthur

Fusszeile