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Gebundenerklärung und Ausgabenfreigabe von 4,6 Millionen Franken zur Rückführung gesetzlicher Reserven an den Zürcher Verkehrsverbund (zu Lasten Konto 426009)

24.12.2020
Amtliche Publikation Gebundenerklärung und Ausgabenfreigabe von 4,6 Millionen Franken zur Rückführung gesetzlicher Reserven an den Zürcher Verkehrsverbund (zu Lasten Konto 426009)

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2020 beschlossen:

Die Ausgaben für die Mitwirkung von Stadtbus Winterthur an der Deckung der Ertragsausfälle des Zürcher Verkehrsverbunds (ZVV) in Folge der Corona-Pandemie im Betrag von 4,6 Millionen Franken werden gestützt auf den Beschluss des Verkehrsrats vom 17. September 2020 als gebundene Ausgaben im Sinne von § 103 Abs. 1 Gemeindegesetz bezeichnet und zu Lasten der Reserve von Stadtbus Winterthur, Konten 290070/731001 und 290070/731003, freigegeben.

Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Rekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.

24. Dezember 2020

Stadtkanzlei Winterthur

 

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