Gebundenerklärung und Ausgabenfreigabe von 4,6 Millionen Franken zur Rückführung gesetzlicher Reserven an den Zürcher Verkehrsverbund (zu Lasten Konto 426009)
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2020 beschlossen:
Die Ausgaben für die Mitwirkung von Stadtbus Winterthur an der Deckung der Ertragsausfälle des Zürcher Verkehrsverbunds (ZVV) in Folge der Corona-Pandemie im Betrag von 4,6 Millionen Franken werden gestützt auf den Beschluss des Verkehrsrats vom 17. September 2020 als gebundene Ausgaben im Sinne von § 103 Abs. 1 Gemeindegesetz bezeichnet und zu Lasten der Reserve von Stadtbus Winterthur, Konten 290070/731001 und 290070/731003, freigegeben.
Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich, begründet und mit Antrag Rekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.
24. Dezember 2020
Stadtkanzlei Winterthur